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Hinweis für syrische Staatsangehörige

Hinweis für syrische Staatsangehörige

Das Auswärtige Amt hat für den Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen ein Webportal eingerichtet. Dort sind alle nötigen Informationen zum Ablauf des Visumsverfahrens abrufbar. Zudem kann mittels eines Online-Formulars eine Anzeige zur Einhaltung der Frist gestellt werden.

Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von anerkannten syrischen Flüchtlingen, Antragstellern des Familiennachzugs sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden.

Weitere Informationen zum Visumverfahren finden Sie im Informationsblatt des Auswärtigen Amtes.

Informationsblatt des Auswärtigen Amts zum Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen