Amtliche Vordrucke

Seit dem 7. Juli 2018 ist die neue Hessische Bauordnung (HBO) in Kraft. Mit dem Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022 mit Wirkung zum 01. März 2022 sind für die unterschiedlichen Antrags- und Prüfungsvorgänge sowie für Bescheinigungen verbindliche Vordrucke eingeführt worden. 

Bitte verwenden Sie nur noch die Vordrucke, die vom

Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

in einem eigenen Formularbereich zur Verfügung gestellt werden.

Die Vordrucke liegen im PDF-Format vor, die Verwendung des Adobe Acrobat Readers ab der Version 5 ist erforderlich. 

Mit dem Bauvorlagenerlass verlieren alle bisherigen Vordruckfassungen ihre Gültigkeit.

Hinweis Amtliche Vordrucke vor 01.03.2022

Der bis zum 28. Februar 2022 gültige Bauvorlagenerlass und die Vordrucke stehen Ihnen weiterhin zum Download zur Verfügung unter:
https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke

Falls noch Vordrucke für Verfahren vor dem 7. Juli 2018 benötigt werden, wenden Sie sich bitte an bauaufsicht@remove.this.wirtschaft.hessen.de