Neuer Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022

Der Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022 gilt ab dem 1. März 2022. Der Erlass vom 13. Juni 2018 (StAnz. S. 788), zuletzt geändert am 11. Januar 2019 (StAnz. S. 103), tritt am 28. Februar 2022 außer Kraft.

Für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen sind ab diesem Zeitpunkt die neuen Vordrucke zu verwenden. Für Vorhaben, die vor dem 1. März 2022 eingeleitet oder begonnen wurden, können bis zum 1. September 2022 auch noch die alten Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde bereits vorbereitet wurden.

Erläuterungen zum Verfahren können der Anlage 2 des Bauvorlagenerlasses sowie den Hinweisen zu Anforderung an bauliche Anlagen aus anderen Rechtsbereichen der Anlage 3 entnommen werden.     

Amtliche Vordrucke ab 01.03.2022

Seit dem 7. Juli 2018 ist die neue Hessische Bauordnung (HBO) in Kraft. Mit dem Bauvorlagenerlass vom 13. Juni 2018 mit letzter Änderung vom 11. Januar 2019 sind für die unterschiedlichen Antrags- und Prüfungsvorgänge sowie für Bescheinigungen verbindliche Vordrucke eingeführt worden. 

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Empfohlene Vordrucke

Die Bauaufsicht des Landkreises empfiehlt die folgenden Vordrucke, die sich an die ehemals gültigen Vordrucke anlehnen, ebenfalls zu verwenden.

Der entwurfsverfassenden Person erleichtern diese Vordrucke, die Angaben mit den Bauzeichnungen vorzulegen, die die Bauaufsicht benötigt, um den Antrag abschließend formell und inhaltlich prüfen zu können.

Dies trägt zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens bei. 

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Checklisten

Die nachfolgend aufgeführten Checklisten sollen als Arbeitshilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Bauantrags- oder Verfahrensunterlagen verstanden werden. 

Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist hieraus nicht herzuleiten.   

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Leitfäden und Arbeitshilfen

Die nachfolgend aufgeführten Arbeitshilfen und Leitfäden sollen als Hilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Bauantrags- oder Verfahrensunterlagen verstanden werden. 

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