Kosten

Bei Kinderbetreuungseinrichtungen, Ferien- und Freizeitangeboten für alle Altersgruppen fallen Gebühren oder Beiträge an, die auf unterschiedlicher Basis erhoben werden. So gilt beispielsweise für die Kindertagespflege und die Betreuenden Grundschulen die Gebührensatzung des Landkreises und für die Kindertagesstätten die jeweiligen Gebührenordnungen der Kommunen oder sonstigen Träger.

Menschen mit geringem Einkommen oder Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II) beziehen, können auf Antrag finanzielle Unterstützung bei den Kinderbetreuungskosten erhalten.

Anträge zur Kostenübernahme können gestellt werden für die Bereiche Tagespflegepersonen (Tagesmütter/-eltern) und für Kindertagesstätten und Grundschulbetreuung.

Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung mit einem Umfang von bis zu 6 Stunden am Tag beitragsfrei.

Informationen zu dieser Beitragsfreistellung erhalten Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. 

Bildung und Teilhabe

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten oder Wohngeld beziehen, können mit dem Bildungspaket des Landkreises gefördert werden.  

Dazu gehören:

  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
  • Mittagessen in Kita und Schule
  • Nachhilfe
  • Schülerbeförderung
  • Schulbedarf
  • Mitgliedsbeiträge für sportliche und kulturelle Aktivitäten.

 

Informationen und Anträge erhalten Sie in Ihrem Rathaus oder bei der Kreisagentur für Beschäftigung.