Untere Wasserbehörde
Telefon
Öffnungszeiten
Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr.
Termine vor Ort nur nach telefonischer Vereinbarung.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Abwassersammelgruben (Dichte Gruben)
- Anträge und Anzeigen Oberflächengewässer
- Anzeige Betreiberwechsel für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme
- Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage
- Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder von Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von AwSV-Anlagen (außer Heizölverbraucheranlagen und JGS-Anlagen) Entgegennahme
- Einleitung von Niederschlagswasser
- Erdaufschluss - Arbeiten mit mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
- Errichtung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (auch im Gewässerrandstreifen sowie im Überschwemmungsgebiet)
- Geothermie
- Gewässeraufsicht
- Grundwasserhaltung
- Heizölanlage
- Kleinkläranlagen
- Meldung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
- Teiche (Fischteiche)
- Vorhaben in Trinkwasserschutzgebieten
