Elektronische Kommunikation
Hier erfahren Sie, wie Sie mit uns in Kontakt treten können und was es dabei zu beachten gilt.
Hier erfahren Sie, wie Sie mit uns in Kontakt treten können und was es dabei zu beachten gilt.
Wir bevorzugen die elektronische Kommunikation und stellen auf unserer Internetseite eine wachsende Auswahl an elektronischen Formularen als Online-Anträge zur Verfügung.
Rechtsverbindliche Schreiben wie Verfahrensanträge oder Rechtsbehelfe können Sie der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg auch elektronisch zusenden. Damit diese Schreiben wirksam sind und Fristen wahren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 3a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) und in weiteren speziellen Gesetzen mit vergleichbarem Inhalt.
Sie können rechtsverbindliche Erklärungen auf zwei Wegen übermitteln. Entweder senden Sie ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, per E-Mail an kreisverwaltung@ladadi.de. Oder Sie nutzen das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, kurz EGVP. Für die EGVP-Nutzung benötigen Sie eine BundID sowie einen gesonderten Zugang. Diesen Zugang erhalten Sie über „Mein Justizpostfach" unter mjp.justiz.de. Dieses Postfach können Sie sowohl für die sichere Kommunikation mit der Justiz als auch mit der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg verwenden.
Rechtsverbindliche Erklärungen nehmen wir nicht über andere elektronische Kommunikationswege wie WhatsApp, Instagram oder Facebook an.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Kommunikationsweg nutzen, der nicht über unsere Online-Anträge läuft, müssen Sie den Zugang gegebenenfalls nachweisen können. Eine automatische Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Für die elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg sind folgende Dateiformate zugelassen, die wir in jedem Fall verarbeiten können:
Wenn Sie andere Dateiformate verwenden möchten, empfehlen wir Ihnen, dies vor der Übersendung im Einzelfall mit uns abzustimmen. So lassen sich Probleme bei der Bearbeitung vermeiden.
Wir akzeptieren E-Mails mit Anhängen bis zu einer Gesamtgröße von höchstens 50 Megabyte. Alle eingehenden E-Mail-Nachrichten werden automatisch auf schadhafte Inhalte geprüft. Zum Schutz unserer IT-Systeme können E-Mails dabei gelöscht oder deren Zustellung verweigert werden.
Einfache E-Mails sind ohne zusätzliche Programme in der Regel nicht verschlüsselt. Dies gilt im Unterschied zur Übermittlung von Formulardaten (Online-Anträge) über die dafür vorgesehenen Seiten unseres Internet-Angebots. Deshalb besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass nicht mit der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg verbundene Dritte Ihre E-Mail mitlesen können.
Wenn Sie bereits ein Zertifikat im S/MIME-Format nutzen, können Sie den öffentlichen Schlüssel dieses Zertifikats auf der Plattform OpenKeys hinterlegen. Künftige Nachrichten können dann von uns als verschlüsselte E-Mails an Sie versendet werden. Unter OpenKeys.de finden Sie außerdem alle öffentlichen Schlüssel, die von der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg verwendet werden.
Mit Personen oder Institutionen, mit denen wir regelmäßig kommunizieren, richten wir auf Wunsch auch dauerhafte gesicherte Verbindungen ein. Ihre Anfrage richten Sie bitte an it@ladadi.de.
Die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg bietet Ihnen zwei Möglichkeiten für eine sichere Kommunikation per E-Mail an.
1. Geschützte PDF-Datei: Unsere vertrauliche Nachricht erreicht Sie als PDf-Datei, die mit einem Passwort gesichert ist. Dieses Passwort legen Sie selbst fest. Beim ersten Kontakt informieren wir Sie per E-Mail darüber, dass eine vertrauliche Nachricht für Sie vorliegt und leiten Sie zu unserem Mail-Portal unter sicher-mailen.ladadi.de weiter. Dort richten Sie ihr persönliches Passwort ein. Künftige vertrauliche Nachrichten werden dann automatisch mit diesem Passwort geschützt. Ausführliche Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in einem gesonderten PDF-Dokument. Wenn Sie ihr Passwort vergessen haben, können Sie es über einen dort angegebenen Link jederzeit ändern
2. S/MIME-Zertifikat: Diese Variante ist besonders komfortabel, wenn Sie regelmäßig verschlüsselt per E-Mail kommunizieren möchten. Sie installieren ein S/MIME-Zertifikat in ihrem E-Mail-Programm, das E-Mails automatisch verschlüsselt und entschlüsselt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erklärt auf seinre Internetseite Schritt für Schritt, wie Sie ein solches Zertifikat einrichten und verwenden können.
Falls Sie keine der beiden Möglichkeiten nutzen können oder möchten, ist eine vertrauliche Kommunikation per E-Mail mit uns leider nicht möglich. In diesem Fall steht für die vertrauliche schriftliche Kommunikation nur der klassische Postweg zur Verfügung.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Nutzung einer Verschlüsselung allein noch nicht die Voraussetzungen für eine rechtssichere elektronische Kommunikation im Sinne der oben genannten gesetzlichen Regelungen erfüllt.
Telefax-Sendungen sind im Regelfall nicht verschlüsselt. Deshalb besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass nicht mit der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg verbundene Dritte eine Faxnachricht mitlesen können. Aus diesem Grund ist kein Fax-Versand mehr an die Kreisverwaltung möglich.
Die Verantwortung dafür, dass Sie uns personenbezogene Daten rechtmäßig übermitteln, liegt bei Ihnen als absendende Person. Für die weitere Verarbeitung der Daten sind der Kreisausschuss beziehungsweise der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg als zuständige Behörden verantwortlich. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Internetseite.