["component-dq6vw3","component-7gnqgp","component-4rbivw","component-p9ipqy"]
{"color":"#f7b322"}
{"color":"#477a95"}
{"color":"#378400"}
{"color":"#3c5059"}
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den grünen Button "Terminvergabe". Die Terminbuchung ist für 7 Wochen im Voraus möglich. Werden keine freien Termine mehr angezeigt, dann sind zu diesem Zeitpunkt bereits alle verfügbaren Termine ausgebucht. Weitere Terminkontingente für die Zukunft werden zeitnah freigeschaltet. Bei allen Zulassungsstellen werden in der Regel morgens um 7 Uhr weitere Terminkontingente für den gleichen Tag geöffnet, so dass auch kurzfristige, taggleiche Termine gewährleistet werden können.
Die Reservierung erfolgt für 90 Tage. Sollten Sie innerhalb von 90 Tagen kein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen bei einer unserer Zulassungsstellen zugelassen haben, wird die Reservierung des Kennzeichens gelöscht.
Das Kennzeichen muss auf die Person reserviert werden, auf die das Fahrzeug zugelassen wird. Die Reservierung von mehreren Kennzeichen zu anderen Zwecken als der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist nicht gestattet! Durch die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Ihrem persönlichen Wunschkennzeichen entstehen Kosten in Höhe von 10,20 Euro und eine Vorabreservierungsgebühr von 2,60 Euro. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit ein Zufallskennzeichen zu reservieren. Hierfür fällt lediglich die Vorabreservierungsgebühr in Höhe von 2,60 Euro an.
Sie haben innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg die Wahlmöglichkeit zwischen dem Unterscheidungszeichen DA und DI. Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen DA und mit einer Buchstaben- und Ziffernkombination bestehend aus
werden nur an Personen vergeben, die in der Stadt Darmstadt und der Stadtteile wohnen. Die Kennzeichenreservierung für die Stadt Darmstadt und der Stadtteile finden Sie auf der Internetseite der Stadtverwaltung Darmstadt.
Bei der Reservierung von Kennzeichen bitten wir Nachfolgendes zu beachten, da für den Fall der Reservierung eines nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zulässigen Kennzeichens, eine Zuteilung desselben nicht erfolgen kann:
Die Reservierung eines Kennzeichens ist grundsätzlich in jedem Fall unverbindlich, ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht nicht. Regressansprüche bezüglich bereits vorab (vor Zuteilung durch die Zulassungsstelle) geprägter oder auch schon vorhandener Kennzeichenschilder bestehen nicht.
Ist Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast? Dann fragen Sie vor Ihrer Vorsprache bei der Zulassungsstelle nach, ob die ZB-Teil II (Zulassungsbescheinigung Teil II) bereits dort vorliegt.
Hier haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der ZB-Teil II Nr. selbst nachzuschauen.
Als berechtigte Person haben Sie die Möglichkeit zu Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde registriert sind, eine Halterauskunft zu beantragen. Eine Auskunft kann nur kann nur erteilt werden, wenn ein Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr besteht.
Hier finden Sie alle Informationen zum Digitalen Fahrzeugschein vom Kraftfahrt-Bundesamt und dem Bundesministerium für Verkehr
In der Hauptstelle der Zulassungsbehörde in Dieburg erfolgt zentral die Bearbeitung von Roten Dauerkennzeichen (Neuzuteilung, Verlängerung, etc.). Die Ersatzausstellung sowie Rückgabe von Fahrzeugscheinheften ist auch bei allen Zulassungsaußenstellen möglich.
Standort Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg
Telefon 06151 881-1606, -2388, -2389, -2466, -2468 und -2835
E-Mail kfz-zulassung@ladadi.de
Standort Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt
Telefon 06151 881-1603, -1605, -1607 und -1609
E-Mail kfz-zulassung-gross-umstadt@ladadi.de
Standort Darmstädter Straße 66-68, 64372 Ober-Ramstadt
Telefon 06151 881-1660 bis -1663
E-Mail kfz-zulassung-ober-ramstadt@ladadi.de
Standort Gutenbergstraße 5 (Loop 5, Parkdeck E Zugang Mitte), 64331 Weiterstadt
Telefon 06151 881-1602, -1604, -1610 bis -1615 -1622 und -1664
E-Mail kfz-zulassung-weiterstadt@ladadi.de
Standort Albinistraße 23, 64807 Dieburg
Telefon 06151 881-1309, 1608 und -2389
E-Mail kfz-zulassung@ladadi.de