Biotopschutz und Biotop-Pflege

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Viele besondere Lebensräume besonders geschützter Pflanzen- und Tierarten sind gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind.

    Intensive Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können solche Lebensräume zerstören. Beeinträchtigungen bedürfen deshalb einer Genehmigung. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.

    Beim Biotopschutz stehen die Lebensgemeinschaften und Lebensräume der verschiedenen Arten im Zentrum der Bemühungen. Von besonderer Bedeutung für den Naturschutz sind sowohl die

    naturnahen Biotope:

    •  z. B.: natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche; Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen; offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte; Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder oder offene Felsbildungen

    als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft

    • wie Heiden, Magerrasen, Alleen oder Streuobstbestände im Außenbereich.

    Hinweise auf gesetzlich geschützte Biotope enthalten auch die Landschaftspläne ihrer Städte und Gemeinden sowie die landesweite Biotopkartierung (https://natureg.hessen.de/Main.html).

    Die Naturschutzbehörde entscheidet, ob ein geschütztes Biotop vorliegt.

    Bei der Naturschutzbehörde können Sie erfragen, ob sie für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen als Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Landes beantragen können.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg
    • mindestens formloses, unterzeichnetes Antragsschreiben
    • Alle weiteren Unterlagen ergeben sich oft erst aus dem Sachverhalt, daher empfehlen wir vor der Antragsstellung Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Die Ksoten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung - festgelegt. 


Zuständige Abteilungen