Heizölanlage
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular nebst Lageplan mit Einzeichnung des Standorts der Anlage im Gebäude bzw. auf dem Grundstück
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgDie Anzeige muss 6 Wochen im Voraus erfolgen.
Anträge / Formulare
