Fischereipachtvertrag anzeigen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Pächter oder Pächterin bzw. Verpächterin oder Verpächter müssen Sie einen Abschluss und/oder eine Änderung eines Fischereipachtvertrages oder Unterpachtvertrags der zuständigen unteren Fischereibehörde in Schriftform anzeigen. 

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg
    • Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre.
    • Kürzere Pachtzeiten kann die untere Fischreibehörde in begründeten Ausnahmefällen zulassen.
    • Pächterinnen und Pächter können nur natürliche Personen mit gültigem Fischereischein und juristische Personen, die fischereiliche Organisationen sind, sein.
    • Der Pachtvertrag oder Unterpachtvertrag ist erst gültig, wenn dieser bei der zuständigen unteren Fischereibehörde angezeigt und von dieser nicht beanstandet wurde. 
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg
    • Fischereipachtvetrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform.
    • Die Anzahl der Ausfertigungen richtet sich nach der Anzahl der Vertragspartner.
    • Die notwendigen Unterlagen können formlos eingereicht werden. 
  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Gebühren fallen nur im Falle der Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung an.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Verwaltungsgebühr ab 60,00 € bis 90,00 €.

    Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung - festgelegt.

  • Bearbeitungsdauer

    Die untere Fischereibehörde beanstandet binnen 1 Monats Pachtverträge oder Unterpachtverträge, die nicht die Anforderungen erfüllen.

    Frist: 1 Monat

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen