Fischereipachtvertrag anzeigen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Als Pächter oder Pächterin bzw. Verpächterin oder Verpächter müssen Sie einen Abschluss und/oder eine Änderung eines Fischereipachtvertrages oder Unterpachtvertrags der zuständigen unteren Fischereibehörde in Schriftform anzeigen.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg- Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre.
- Kürzere Pachtzeiten kann die untere Fischreibehörde in begründeten Ausnahmefällen zulassen.
- Pächterinnen und Pächter können nur natürliche Personen mit gültigem Fischereischein und juristische Personen, die fischereiliche Organisationen sind, sein.
- Der Pachtvertrag oder Unterpachtvertrag ist erst gültig, wenn dieser bei der zuständigen unteren Fischereibehörde angezeigt und von dieser nicht beanstandet wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg- Fischereipachtvetrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform.
- Die Anzahl der Ausfertigungen richtet sich nach der Anzahl der Vertragspartner.
- Die notwendigen Unterlagen können formlos eingereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinGebühren fallen nur im Falle der Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung an.Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgVerwaltungsgebühr ab 60,00 € bis 90,00 €.
Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung - festgelegt.
Bearbeitungsdauer
Die untere Fischereibehörde beanstandet binnen 1 Monats Pachtverträge oder Unterpachtverträge, die nicht die Anforderungen erfüllen.
Frist: 1 Monat
Rechtsgrundlage
