Jagdschein

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:

    1. Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
    2. zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.

    Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung eines (Jahres- oder Dreijahres-) Jagdscheines sind:

    1. dass die Antragstellerin oder der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    2. die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde,
    3. eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz und

    dass keine Versagungsgründe wie bspw. mangelnde körperliche Eignung oder Zuverlässigkeit gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Für die Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines sind je nach Antragsart verschiedene Unterlagen beizufügen, näheres können Sie den jeweiligen Antragsformularen entnehmen

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:

    Stand 1.05.2017

    Jahres-
    Jagdschein

    Dreijahres-Jagdschein

    Jugend-Jahres-
    Jagdschein

    Ausländer-Tagesjagdschein

    Ausstellungsgebühr

    40,00 €

    95,00 €

    18,00 €

    15,00 €

    Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:

    Stand 1.05.2017

    Jahres-
    Jagdschein

    Dreijahres-Jagdschein

    Jugend-Jahres-
    Jagdschein

    Ausländer-Tagesjagdschein

    Jagdabgabe

    40,00 €

    95,00 €

    18,00 €

    15,00 €

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Für Berufsjäger, Forstbedienstete und sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) und Jagdaufseher gibt es eine 50-prozentige Ermäßigung.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Der Jagdschein läuft mit dem Jagdjahr aus, d. h. er ist immer bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres gültig. Bitte denken Sie daher an eine rechtzeitige Antragsstellung zur Verlängerung. 

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Die Ausstellung des Jagdscheines erfolgt nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und abgeschlossener Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde durch bspw. die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen. 

    Jugendjagdscheine können Jugendlichen im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren erteilt werden.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen