Jagdschein
Leistungsbeschreibung
Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:
- Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
- zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.
Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung eines (Jahres- oder Dreijahres-) Jagdscheines sind:
- dass die Antragstellerin oder der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde,
- eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz und
dass keine Versagungsgründe wie bspw. mangelnde körperliche Eignung oder Zuverlässigkeit gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgFür die Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines sind je nach Antragsart verschiedene Unterlagen beizufügen, näheres können Sie den jeweiligen Antragsformularen entnehmen
Welche Gebühren fallen an?
Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:
Stand 1.05.2017
Jahres-
JagdscheinDreijahres-Jagdschein
Jugend-Jahres-
JagdscheinAusländer-Tagesjagdschein
Ausstellungsgebühr
40,00 €
95,00 €
18,00 €
15,00 €
Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:
Stand 1.05.2017
Jahres-
JagdscheinDreijahres-Jagdschein
Jugend-Jahres-
JagdscheinAusländer-Tagesjagdschein
Jagdabgabe
40,00 €
95,00 €
18,00 €
15,00 €
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgFür Berufsjäger, Forstbedienstete und sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) und Jagdaufseher gibt es eine 50-prozentige Ermäßigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgDer Jagdschein läuft mit dem Jagdjahr aus, d. h. er ist immer bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres gültig. Bitte denken Sie daher an eine rechtzeitige Antragsstellung zur Verlängerung.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgDie Ausstellung des Jagdscheines erfolgt nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und abgeschlossener Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgZur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde durch bspw. die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.
Jugendjagdscheine können Jugendlichen im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren erteilt werden.
Anträge / Formulare
