Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen festsetzen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.

    Die Austragung einer Auflage/Beschränkung erfolgt regelmäßig auf Antrag. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Zum Beispiel kann die Auflage "Tragen einer Sehhilfe" aus dem Führerschein gestrichen werden, wenn der Grund der Auflage weggefallen ist. In diesem Fall muss ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Bei Streichung der Auflage "Tragen einer Sehhilfe" sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Antrag
    • Unterschriftsblatt
    • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments, aus dem die Wohnadresse ersichtlich ist
    • Augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV
    • 1 biometrisches Lichtbild
    • Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
    • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde sofern im Besitz eines Papierführerscheins, der nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde

    Bitte legen sie dem Antrag keine Originaldokumente bei, außer es ist explizit angegeben. ALLE Unterlagen werden nach der Digitalisierung VERNICHTET!


  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Die Gebühr richet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Abteilungen