Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen festsetzen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.

    Die Austragung einer Auflage/Beschränkung erfolgt regelmäßig auf Antrag. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Zum Beispiel kann die Auflage "Tragen einer Sehhilfe" aus dem Führerschein gestrichen werden, wenn der Grund der Auflage weggefallen ist. In diesem Fall muss ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Für die Festsetzung von Beschränkungen und Auflagen in Ihrem Führerschein reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch ein:

    • Antrag
    • Unterschriftsblatt
    • Original biometrisches Passbild
    • Kopie Ihres Ausweises; sollte auf dem Ausweisdokument keine Adresse abgebildet sein, ist zudem die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • Augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (für die Austragung der Sehhilfe)
    • Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
    • Ggfs. sonstige Unterlagen, die eine Auflagenänderung begründen
    • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde sofern im Besitz eines Papierführerscheins, der nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde



  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Die Gebühr richet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen