Rodung von Waldflächen Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgDer online Antrag ist vollständig auszufüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgBitte halten Sie für den online Antrag folgende Unterlagen bereit:
- Daten der beantragenden Stelle/Person
- ggf. Vollmacht Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstücks
- Informationen zur Rodung (Grundstück, Nutzung, Fläche, Bestand, Zweck)
- Lageplan der Rodungsflächen
- Begründung zur Rodung
- Informationen zu sich auf der Rodungsfläche befindlichen Leitungen, Lasten und Beschränkungen
- Informationen zur Ersatzaufforstungsfläche
- Übersichtskarten
Welche Gebühren fallen an?
Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgDie Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung – festgelegt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgAls Ausgleich für eine Waldumwandlung (Rodung) ist eine Ersatzaufforstung nachzuweisen. Nur wenn nachgewiesen wird, dass keine Ersatzaufforstungsfläche gefunden werden konnte, kann eine Walderhaltungsabgabe festgesetzt werden.
