Anzeige Betreiberwechsel für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme
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Leistungsbeschreibung
Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgFormlose Anzeige des Betreiberwechsels
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Anzeige Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme
- Die Anzeigepflicht besteht nur für prüfpflichtige Anlagen.
- Der Betreiberwechsel von Heizölverbraucheranlagen ist von der Anzeigepflicht ausgenommen.
- Die Anzeige muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich oder online angezeigt werden.
