Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine
- Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
- sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
- eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgVoraussetzungen
Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgFormlose schriftliche Anzeige
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige richten Sie mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage Entgegennahme
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Soll eine Anlage zum Lagern von Silagesickersaft
- mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
- eine sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
- eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichtet, stillgelegt oder wesentlich geändert werden, hat die Betreiberin oder der Betreiber dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online anzuzeigen.
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Dies gilt nicht für das Errichten von Anlagen,
- die einer Zulassung im Einzelfall nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen oder
- diese erlangt haben, sofern durch die Zulassung auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird.
