Umweltinformationen des Landes beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) gibt allen interessierten Bürgern das Recht, bei informationspflichtigen Stellen Auskünfte zu Umweltthemen einzuholen.
Dazu gehören Informationen aus den nachfolgend genannten Bereichen
- Boden
- Wasser
- Luft
- Landschaft
- Artenvielfalt
- gentechnisch veränderte Lebewesen
- Energie
- Strahlung und
- Lärm,
sowie Wechselwirkungen zwischen diesen Bereichen.
Verfahrensablauf
Um Informationen zu erhalten, müssen Sie bei einer informationspflichtigen Stelle einen Antrag stellen.
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, an welchen Informationen Sie genau interessiert sind. Außerdem müssen Sie erklären, in welcher Form die Informationen für Sie zugänglich gemacht werden sollen. Das können die Akteneinsicht oder eine Auskunft sein.
Wenn die geforderten Informationen bereits in öffentlich zugänglicher Form vorliegen, kann die informationspflichtige Stelle Sie auf diese Quellen verweisen.
Hinweis: Sie müssen keine Gründe nennen, um Zugang zu Umweltinformationen zu bekommen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort sind kostenfrei.
Ist die Bearbeitung mit einem darüber hinausgehenden Aufwand verbunden, kann die informationspflichtige Stelle Gebühren erheben. Diese werden vorher genannt.Bearbeitungsdauer
Die beantragten Umweltinformationen sind innerhalb eines Monats zugänglich zu machen. Eine Ausnahme gilt für umfangreiche und komplexe Informationen. In solchen Fällen kann die Frist auf 2 Monate verlängert werden. Die Behörde muss Sie über die Fristverlängerung spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Antrages informieren.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgFür Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz für Auskünfte aus der Altflächendatei ist das entsprechende Antragsformular auszufüllen.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgWir weisen darauf hin, dass Auskünfte über Altlasten-Standorte bei der oberen Bodenschutzbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, einzuholen sind.
