Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag im Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen. Mit der Tageszulassung wird ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erstmals zugelassen. Sie gilt für die Dauer des Tages, für den Sie die Tageszulassung beantragt haben.

    Eine Tageszulassung können Sie beantragen als:

    • Bürgerin und Bürger
    • Unternehmen, zum Beispiel
      • Autohaus
      • Flottenbetreiber
      • Versicherung
      • Automobilclub
      • Zulassungsdienstleister

    Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen Ihre Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen, müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Dies gilt auch für nicht verschlossene Fahrzeuge. Bei Motorrädern können Sie den Nachweis zum Beispiel im Tankrucksack mit Klarsichtfenster oder in einer mit Klebeband befestigten Klarsichthülle platzieren.

    Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, ist das Fahrzeug ohne weiteren Antrag von Ihnen abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

    Sie können mit einer Tageszulassung nicht ins Ausland reisen.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Tageszulassung vor Ort stellen:

    • Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
    • Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst:
    • bei natürlichen Personen:
      • Familienname, Geburtsname, Vorname
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung
      • Anschrift
    • bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
      • Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung
    • Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf:
      • Kraftfahrzeugsteuerrückstände
      • Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht
    • Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie von der Zulassungsbehörde einen vorläufigen Zulassungsnachweis und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
    • Sie lassen die Kennzeichenschilder anfertigen.
    • Nach dem Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie Ihr Fahrzeug sofort bis zum Ende des Tages nutzen.
  • Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
    • Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
    • Das Fahrzeug verfügt über folgende Nachweise:
      • bei EU-Typgenehmigung Übereinstimmungsbescheinigung
      • bei nationaler Typgenehmigung Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer
      • bei Fahrzeug-Einzelgenehmigung Bescheinigung der Einzelgenehmigung
    • Sie haben keine wesentlichen rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
    • Sie haben keine wesentlichen Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
    • In Hessen dürfen Sie keine rückständigen Gebühren und Auslagen über 10 Euro haben.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Sollte noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden sein, muss das Fahrzeug bei einer Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Des Weiteren ist vom Hersteller eine Bestätigung vorzulegen, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg
    • bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich eine Meldebescheinigung
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Geschäftsführers/in
    • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des/der Bevollmächtigen (bei Beauftragung von Dritten)
    • COC-Bescheinigung/EU-Übereinstimmungsbescheinigung
    • Einverständniserklärung bei Minderjährigen
    • Einverständniserklärung bei Vereinigungen
    • SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer_node.html
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Tageszulassung ist nur einmalig möglich.

  • Anträge / Formulare