Einleitung von Niederschlagswasser

  • Leistungsbeschreibung

    Sofern die Versickerung von Niederschlagswasser über Versickerungsmulden, Rigolen, Versickerungsschächte, Versickerungsbecken, Mulden-Rigolen-Elemente oder ähnliches geplant ist oder das Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden soll, ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung – festgelegt.

  • Rechtsgrundlage

    § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Einleitung von Niederschlagswasser hat grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser ist das neue Arbeitsblatt DWA-138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“ (10/2024) der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. anzuwenden. 

    Die Unterlagen sollten von einer fachkundigen Person erstellt werden und sind vollständig einzureichen. Abweichungen sind zu begründen. Zusätzliche Anforderungen von Unterlagen bleiben in besonderen Fällen vorbehalten.


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