Abwassersammelgruben (Dichte Gruben)

  • Leistungsbeschreibung

    Zur ordnungsgemäßen Herstellung einer Abwasserbeseitigung zählt auch das Sammeln des auf Grundstücken gesamt anfallenden häuslichen Abwassers (Küche, Bad, Dusche, Waschmaschine, Toilette usw.) oder vergleichbar ähnlichen Schmutzwassers in abflusslosen Sammelgruben mit anschließender Entleerung, Abtransport und Behandlung durch die zuständige abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft (Stadt oder Gemeinde / Abwasserzweckverband) oder deren beauftragte Dritte. Anfallendes Niederschlagswasser, Drainage- und Grundwasser darf der abflusslosen Grube nicht mit zugeleitet werden.

    Abwassersammelgruben sind uns anzuzeigen und der Inhalt der Gruben ist vollständig den kommunalen Kläranlagen anzudienen. Eine landwirtschaftliche Ausbringung ist nicht zulässig.

    Die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben einschließlich aller zugehörigen als Freispiegelleitung betriebenen Abwasserleitungen haben analog der DIN EN 1610 Abschnitt 13 und 14 sowie nach den zusätzlichen Festlegungen des ATV-DVWK A 139 sowie ATV-DVWK-M 143 Teil 6 gemäß § 61 Abs. 2 WHG und § 3 der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) zu erfolgen. Dichtheitsprüfungen sind nur von Fachleuten durchzuführen, die ihre Befähigung sowie die Eignung der eingesetzten Geräte nachgewiesen haben. Das zur Dichtheitsprüfung verantwortlich eingesetzte Personal soll bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen über Abwasserleitungen und -kanäle und eine mindestens einjährige Praxis besitzen. Ein Sachkundenachweis ist vor Beginn zu erbringen (abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik, Fachkraft für Rohr-, Kanal und Industrieservice oder vergleichbar). Alternativ sind die Arbeiten auf Kosten des Anlagenbetreibers durch einen Sachverständigen zu überwachen. Die Durchführung einer Dichtheitsprüfung ist vorab mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg abzustimmen.

    Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist uns vorzulegen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Formlose Anzeige

    Bei der Dichtheitsprüfung zu beachten:

    • Zustand der Abdeckung und aller Bauteile 
    • Bauweise und Alter bzw. Inbetriebnahme 
    • Überlauf (vorhanden, verschlossen etc.) 
    • Fugenbreite und Zustand des Mörtels 
    • Einwüchse, Risse oder Wassereintritt 
    • Zustand der Innenbeschichtung und der Sohle 
    • Angaben zur Art des eingeleiteten Abwassers (u.U. Nachweis mit Fließprobe, Nebelgerät oder TV-Inspektion) 
    • Sonstige Auffälligkeiten

    Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist mit Fotos zu dokumentieren und uns vorzulegen. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung – festgelegt.

  • Rechtsgrundlage

    § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    § 3 Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO)


Zuständige Abteilungen