Teiche (Fischteiche)
Leistungsbeschreibung
Fischteiche sind natürliche oder künstlich angelegte Gewässer, in denen zu Hobbyzwecken oder aus gewerblichem Interesse Fische eingesetzt, aufgezogen, gehalten und entnommen werden.
Soll ein neuer Fischteich angelegt oder ein vorhandener wesentlich geändert werden, wird dringend empfohlen sich rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung zu setzen.
Die Speisung eines Fischteiches mit Grund-/Oberflächenwasser stellt regelmäßig eine Benutzung nach § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedarf ebenso wie die Einleitung des Überlaufwassers in ein Gewässer einer Erlaubnis nach § 8 WHG.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung – festgelegt.
Rechtsgrundlage
§ 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
