Zulassung zur Jägerprüfung
Leistungsbeschreibung
Das Bestehen der Jägerprüfung ist die Grundvoraussetzung zur Erteilung des Jagdscheins. Sie stellt sicher, dass die angehenden Jägerinnen und Jäger über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um verantwortungsvoll und gesetzeskonform zu jagen.
In der Jägerprüfung werden die folgenden vier Inhalte geprüft: Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffen und Recht. Sie beinhaltet eine jagdliche Schießprüfung, einen schriftlichen Teil und einen praktisch-mündlichen Teil. Die Prüfungsfragen sind landesweit einheitlich.
Für die Organisation und die Durchführung der Jägerprüfung ist das Regierungspräsidium in Kassel zuständig. Die Prüfung selbst wird von einem Jägerprüfungsausschuss abgenommen, der von der OJB berufen wird.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung erfolgt je nach Wohnort bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (UJB).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erstmalige Anmeldung:
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
- eine Kopie des Personalausweises
- bei Minderjährigen eine beglaubigte Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang
- eine Bestätigung über den Abschluss einer bis zum Ende der Prüfung gültigen Jungjäger-Haftpflichtversicherung
- ein Nachweis über die notwendigen Schießübungen (§ 7 Nr. 3 und 4 HJagdV)
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom Veterinäramt anerkannten Schulung zur „Kundigen Person“
Wiederholung der Prüfung:
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
- erneute Bestätigung über den Abschluss einer bis zum Ende der Prüfung gültigen Jungjäger-Haftpflichtversicherung
- Bescheinigung über bereits bestandene Prüfungsteile im Bundesland Hessen (§ 16 Abs. 3 HJagdV) - Bescheid der Oberen Jagdbehörde
Welche Gebühren fallen an?
Zulassungsverfahren und Durchführung der Jägerprüfung
300,00 €
Wiederholung der schriftlichen oder praktisch-mündlichen Prüfung oder der Schießprüfung im Rahmen der regulären sowie eingeschränkten Jägerprüfung
100,00 €
Eingeschränkte oder vereinfachte Jägerprüfung
300,00 €
Die Kosten sind in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) - in der jeweils gültigen Fassung – festgelegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erstmalige Anmeldung:
Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist vier Monate vor dem Prüfungstermin bei der Jagdbehörde zu stellen.
Wiederholung der Prüfung:
Der Antrag ist mindestens drei Monate vor dem geplanten Prüfungstermin an dieselbe Jagdbehörde zu richten, die die erstmalige Zulassung erteilt hat.
Rechtsgrundlage
Zweiter Teil (§ 3 bis § 20) der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV)
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Ablauf der Prüfung sowie zu den Prüfungsterminen finden Sie hier:
Anträge / Formulare
