Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM2)
Leistungsbeschreibung
Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM2) hat zum Ziel, eine besonders nachhaltige Landbewirtschaftung in Hessen zu fördern.
Landwirte erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.
Möglichen Maßnahmen sind zum Beispiel die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen/-flächen oder Gewässerschutzstreifen, Grünlandextensivierung oder die Erhaltung von Streuobstbeständen. Auch die Prämie für ökologischen Landbau wird über das HALM ausgezahlt. Nähere Informationen zu HALM2 und den Maßnahmen finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschafts- und Infrastruktur Bank Hessen (WI Bank) und des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH).
Welche Fristen muss ich beachten?
Zuwendungsanträge können jährlich bis zum 1. Oktober online über das Agrarportal gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinien des Landes Hessen zum Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM), sowie die darin in der Anlage 1 aufgeführten Rechtsvorschriften.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Verpflichtungen laufen in der Regel für fünf Jahre.
