Antragsverfahren Ökokonto

  • Leistungsbeschreibung

    Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verlangt, dass Eingriffe in Natur und Landschaft durch naturschutzfachliche Maßnahmen kompensiert werden. Die Bewertung erfolgt mit der Kompensationsverordnung des Landes Hessen. Üblicherweise werden Kompensationsmaßnahmen direkt geplant (Direktkompensation). Sie können aber auch vorlaufend geplant und umgesetzt werden. In diesem Fall kann – vor der Umsetzung - die Gutschrift auf ein Ökokonto beantragt werden.  Nach der Umsetzung können diese Maßnahmen für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft verwendet werden. Auch ist es möglich, die Kompensationsmaßnahme an Dritte zu veräußern.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antragsformular Ökokonto und Leitfaden Ökokonto.

  • Rechtsgrundlage

    § 16 Hessisches Naturschutzgesetz, KompensationsVO, Anlage 3 (Wertliste)


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