Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
Leistungsbeschreibung
Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen D, DE, D1, D1E beantragen.
Die Klasse D berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klasse D1 ist eingeschlossen.
Die Klasse D1 berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen, in denen maximal 16 Personen (außer dem Fahrer) mitfahren können und deren Länge maximal 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Die Klasse DE berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klassen BE und D1E sind hier eingeschlossen.
Die Klasse D1E berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klasse BE ist eingeschlossen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- für die D- Klasse müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse B sein. Bezüglich Ausnahmen vom Mindestalter siehe § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV).
- für die Klasse D1 müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse B sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre für Personen, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
- für die Klasse DE müssen Sie mindestens 24 Jahre alt und im Vorbesitz der Klasse D sein. Bezüglich Ausnahmen vom Mindestalter siehe § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung.
- für die Klasse D1E müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse D1 sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre für Personen, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Benennung einer Fahrschule
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass), ggf. Meldebescheinigung
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung(§ 12 Abs. 6 und Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2). Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (§11 Abs. 9 und Anlage 5 FeV). Sie können die Bescheinigung von einem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- aktueller Führerschein
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (darf bei Antragsstellung nicht älter als 3 Monate sein)
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg- Formular Antrag Fahrerlaubnis (vollständig ausgefüllt)
- Formular Unterschriftsfeld (vollständig ausgefüllt)
- Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: formlose schriftliche Begründung, warum ein Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt wurde. Nach §17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber/die Bewerberin die praktische Prüfung am Ort seiner/ihrer Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen.
Bitte legen sie dem Antrag keine Originaldokumente bei, außer es ist explizit angegeben. Alle Unterlagen werden nach der Digitalisierung VERNICHTET!
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Frühestens sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters kann die Fahrerlaubnis für das Führen von Bussen (D-Klassen) beantragt werden.
Die Fahrerlaubnis wird längstens für 5 Jahre erteilt.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg
