Erteilung Fahrerlaubnis Klasse B beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

    Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind, fahren.

    Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen An-trag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klasse B stellen.

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45 x35, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • Angaben zur Fahrschule
    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg
    • Formular Antrag Fahrerlaubnis (vollständig ausgefüllt)
    • Formular Unterschriftsfeld (vollständig ausgefüllt)
    • Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: formlose schriftliche Begründung, warum ein Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt wurde. Nach §17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber/die Bewerberin die praktische Prüfung am Ort seiner/ihrer Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in im jeweiligen Bescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Bemerkungen

    Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

  • Kurztext

    • Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B
    • Unter Ersterteilung einer Fahrerlaubnis versteht man die Erteilung an Personen, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren.
    • erlaubte Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Krafträdern)
      • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
      • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
      • auch mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse des Anhängers: maximal 750 kg)
      • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
    • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Zuständige Abteilungen