Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Leistungsbeschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- Ausländischer Führerschein
- Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg- Formular Antrag Fahrerlaubnis (vollständig ausgefüllt)
- Formular Unterschriftsfeld (vollständig ausgefüllt)
- Formular Einverständnis- und Gültigkeitserklärung Führerschein (vollständig ausgefüllt)
- Übersetzung des Führerscheins durch eine amtlich zugelassene Stelle (nur bei Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
- Angabe der Fahrschule
- Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: schriftliche Begründung, warum ein Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt wurde. Nach §17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber/die Bewerberin die praktische Prüfung am Ort der Hauptwohnung oder der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen
- Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
- Bescheinigung über den bestandenen Sehtest
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgSiehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraum über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-ausserhalb-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile
Anträge / Formulare
