Zuwendungsantrag für jagdfachliche und naturschutzfachliche Vorhaben innerhalb der jagdlichen Hegegemeinschaft

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fördert jagd- und naturschutzfachliche Maßnahmen im Bereich des Jagdwesens im Kreisgebiet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus der eingenommenen Jagdsteuer. 

    Sie können als Jagdpächterin / als Jagdpächter oder im Namen der Hegegemeinschaft einen Zuwendungsantrag stellen. 

    Was wird gefördert?

    • Maßnahmen zur Lebensraumgestaltung und Förderung der Biodiversität
    • Maßnahmen zur Verkehrssicherung
    • Maßnahmen zur Rehkitzrettung
    • Fort- und Weiterbildung in den Hegegemeinschaften
    • Presse-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitskampagnen

    Weitere Informationen können Sie den Punken "An wen muss ich mich wenden?", "Welche Unterlagen werden benötigt?" und "Was sollte ich noch wissen?" entnehmen.

    Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage der „Richtlinien für die Gewährung einer Zuwendung für jagdfachliche und naturschutzfachliche Vorhaben innerhalb der jagdlichen Hegegemeinschaften“.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular
    • Kostenvoranschlag
  • Rechtsgrundlage

    Richtlinien (unter Formulare)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Katalog möglicher förderfähiger Projekte:

    Maßnahmen zur Lebensraumgestaltung und Förderung der Biodiversität

    • Anlage von Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerland, an Wegen und entlang sonstiger Grenzlinien. Sie schaffen wertvollen Lebensraum, bieten Nahrung, Deckung und dienen dem Insektenschutz.
      Hinweis: Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bestehen für den Landwirte bereits Fördermöglichkeiten im Rahmen der Direktzahlungen und der Agrarumweltmaßnahmen. Diese können nicht doppelt gefördert werden, deshalb ist für geplante Maßnahmen auf diesen Flächen eine Vorabstimmung mit dem Fachgebiet Landschaftspflege erforderlich.
    • Aufwertung von Feld-/Graswegen, Wegrändern und Böschungen durch die Anlage von Blühstreifen und Einsaat geeigneter Pflanzenmischungen. Sie schaffen wertvollen Lebensraum, bieten Nahrung, Deckung und dienen dem Insektenschutz.
    • Anlage von Altgrasstreifen, sie bieten Deckung, Lebensraum und Überwinterungsschutz
      Hinweis: Maßnahmen im Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebiet oder Wasserschutzgebiet nur nach Zustimmung durch die Untere Wasserbehörde
    • Anlage von „Lerchenfenster“ in Getreidefeldern in enger Absprache mit den betreffenden Landwirten
    • Begleitung des  AUBI – Projektes (Agrarumwelt und Biodiversitätsprojekt) durch zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Saatgutbeschaffung, Revierausrüstung mit Futtereimern für Hühnervögel und Lebendfallen zur Prädatorenbejagung etc.
    • Anlage von Feuchtgebieten / Wasserstellen wo es die Gegebenheiten zulassen.      
      Hinweis: Je nach Umfang ist hier eine Vorabstimmung mit der Unteren Wasserbehörde erforderlich, unter Umständen kann eine formelle Zustimmung erforderlich werden. Da die Beurteilung / Zustimmung insbesondere von der Größe, Bauart, Speisung und Lage abhängig ist, kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden.
    • Anlage von Verbiss-Gehölzen im Wald. Beitrag zur Verbissminimierung durch Rehwild und Hase in Absprache mit dem Waldeigentümer / HessenForst
    • Anlage und Pflege von Streuobstwiesen / Kauf von Bäumen und Sträuchern etc.
    • Beschaffung von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse etc.
    • Bienen-Nisthügel (stufenartige Pyramide aus geeignetem Sand als Nisthilfe für Wildbienen)

    Maßnahmen zur Verkehrssicherung

    • Ausrüstung der Hegegemeinschaften mit Schildern zur Verkehrssicherung bei  revierübergreifenden Bewegungsjagden
    • Beschaffung der Wildunfallzeichen bei erfolgreichem Abschluss des LJV-Pilotprojektes im Landkreis
    • Beschaffung von Wildwarnreflektoren zur Ersatzbestückung durch den JAB 

    Maßnahmen zur Rehkitzrettung

    • Beschaffung techn. Hilfsmittel zur Rehkitzrettung wie z.B. Schallkanonen, Kitzretter  etc.

    Fort- und Weiterbildung in den Hegegemeinschaften

    • Niederwild / Klimawandel / Hege und Bejagung (Mohr & Mohr)
    • Exkursionen zu Modellprojekten im Sinne der Förderrichtlinie, z.B. Projekt Rebhuhn Hegegemeinschaft Wetterau
    • Info-Veranstaltung mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zur Umsetzung der genannten Projektvorschläge mit der Jägerschaft

    Presse - Aufklärungs- und Öffentlichkeitskampagne

    • Regelmäßig in der örtl. Presse und im Internet. PR zu den Projekten sowie allgemein 
    • PR zu einzelnen geförderten Projekten (z. B. Reflektoren-Installation an den Land-und Kreisstraßen im Landkreis) 
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Der Katalog unter "Was sollte ich noch wissen?" ist als Anhang zur Förderrichtlinie zu verstehen, er soll Leitfaden sein und den Antragstellern Entscheidungshilfe bieten. Der Katalog kann durch weitere förderfähige Projekte ergänzt werden.

Darüber hinaus gibt es Hilfestellung bei Fragen zu beabsichtigten Förderprojekten, der Antragstellung oder Schritten zu deren Umsetzung durch den Kreisjagdberater.

Herr Erich Mehring ist wie folgt erreichbar:   

Email: erich.mehring@gmail.com   T: 06078 / 9695870 oder M: 0160 / 5845792

Schon bei der Entwicklung von Förderanträgen ist eine enge Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde empfehlenswert. Sie prüft federführend, ob zur Realisierung der Projekte Genehmigungen (z.B. nach Bau-, Naturschutz- oder Wasserrecht) erforderlich sind und ob die Vorschläge im Einklang mit der Agrarförderung (Direktzahlungen und Agrarumweltmaßnahmen) umgesetzt werden können.

Zuständige Abteilungen