Erweiterung um Klasse B beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie könne Ihre bestehende Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.

    Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind, fahren.

    Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse B stellen.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45 x35, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • aktueller Führerschein
    • Angaben zur Fahrschule
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

  • Bearbeitungsdauer

    • je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in im jeweiligen Bescheid)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Anträge / Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Was sollte ich noch wissen?

  • Bemerkungen

    Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

  • Kurztext

    • Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse B
    • der Bewerber kann seine bestehende Fahrerlaubnis um die Klasse B erweitern
    • erlaubte Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Krafträdern)
    • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
    • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
    • auch mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse des Anhängers: maximal 750 kg)
    • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
    • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

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Zuständige Abteilungen