Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landrat als Kreisordnungsbehörde zuständig.

Zuständige Abteilungen