Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. "US-Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Alle Unterlagen, die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Siehe Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

    Für den Fall, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigennotwendig, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für den Fall, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist das Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzuführen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Für die Prüfung und Zuteilung von verkleinerten Kennzeichen, setzen Sie sich bitte vorab mit der Zulassungsbehörde zur Klärung der weiteren Vorgehensweise unter kfz-zulassung@ladadi.de  in Verbindung.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen