Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

    Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.

    Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.

    Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Tempo 100km/h Plakette

    Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des*der Fahrzeughalters*in
    • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)
    • COC-Bescheinigung/EU-Übereinstimmungsbescheinigung/ Datenbestätigung/Herstellerbescheinigung/Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (jeweils im Original)

    Hinweis:

    Sollte die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bereits vorhanden sein, reicht dieser Vermerk zur Ausstellung der Tempo 100km/h Plakette aus.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Das Fahrzeug muss vor Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Zulassungsbehörde zur Überprüfung der eingeschlagenen Fahrzeug-Ident-Nr. vorgefahren werden, sollte das Fahrzeug aus einem anderen Land außerhalb der EU importiert werden.

    Die Betriebserlaubnis für nicht typgenehmigte Fahrzeuge, bei denen ein Gutachten nach §19 Abs. 2 i. V. m. §21 StVZO oder §13 EG-FGV erstellt wurde, muss vor der Zulassung durch die Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf erteilt werden.

    Antrag und weitere Informationen auf der Seite des Landkreises Marburg Biedenkopf.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen, die nicht älter als sechs Monate sind, ist eine Rechnung vorzulegen.

    • Formular Vollmacht
    • Einverständniserklärung bei Minderjährigen
    • Einverständniserklärung bei Vereinigungen
    • SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer 
  • Anträge / Formulare