Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.
ZuständigkeitenDie Ersatzausstellung des Führerscheins erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem ZFER und aus dem VZR zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sofern die Daten des Betreffenden noch nicht im ZFER erfasst sind, kann die Auskunft nach § 76 Ziff. 12 FeV aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister eingeholt werden.
Zwischenzeitlich erfolgter Umzug
Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie bitte mit der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Auskunft bei der die Fahrerlaubnis ehemals ausstellenden Behörde selbst einholt oder die Auskunft (Karteikartenabschrift) von Ihnen beantragt werden soll.
EU-ausländischer Führerschein
Hat eine Person mit EU-ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins in Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie der Wohnsitzmitgliedstaat und damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes/Wohnortes zuständig.Vor Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich verpflichtet eine Auskunft über die betreffende Fahrerlaubnis aus dem ausländischen Register einzuholen. Die Auskunft ist kostenlos.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Darmstadt-DieburgHier kann ein Antrag auf Übersendung einer Karteikartenabschrift an die jetzt zuständige Führerscheinstelle beantragt werden.
Eine Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn seit der Ausstellung des letzten Führerscheins ein Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt erfolgt ist. Die Karteikartenabschrift wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen direkt an die zuständige Führerscheinstelle übersandt.
Sollten sie in einem der nachfolgenden Landkreise wohnen, benötigen sie KEINE Karteikartenabschrift, da diese Behörden elektronischen Zugriff auf unsere Führerscheindaten besitzen:
- Kreis Bergstraße
- Kreis Groß-Gerau
- Lahn-Dill-Kreis
- Main-Kinzig-Kreis
- Main-Taunus-Kreis
- Odenwaldkreis
- Rheingau-Taunus-Kreis
Anträge / Formulare
