Rund um die Pflege - der LaDaDi ist für Sie da!

Foto: Zu sehen sind die Hände zweier Personen: die Hand einer jüngeren Person hält die Hand einer älteren Person.

Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, stellen sich der betroffenen Person und ihren Angehörigen viele Fragen. Ist eine ambu­lante Pflege zu Hause möglich? Und wenn ja, wie lässt sich diese organisiert? Welche Unterstützungsangebote gibt es? Wie findet man im Bedarfsfall einen Heimplatz und wer trägt die Kosten?   

Im Bereich "Pflege" haben wir die wesentlichen Informationen für Sie zusammengetragen. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen.



Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird in § 14 SGB XI definiert. Danach ist pflege­bedürftig, wer wegen einer

  • körperlichen,
  • geistigen oder
  • seelischen

Krankheit oder Behinderung einen dauernden Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen in den folgenden Bereichen hat:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstverpflegung (Körperpflege und Ernährung)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • hauswirtschaftlichen Versorgung

Was konkret darunter zu verstehen ist, regelt § 14 SGB XI.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, das heißt voraussichtlich für mindestens 6 Monate, bestehen.




Art und Umfang des Pflege­bedarfs sowie daraus resul­tierend der Pflege­grad werden vom Medizi­nischen Dienst der Kranken­kassen festgestellt.

Möchten Sie Pflege­leistungen in An­spruch nehmen, wenden Sie sich daher bitte zunächst an Ihre Pflege­ver­sicherung und stellen dort einen Antrag auf Pflege­leistungen nach SGB XI.

Besteht kein Versicherungs­schutz im Rahmen einer Pflege­ver­siche­rung, wird die Fest­stellung des Pflege­grades durch den Sozial­leistungs­träger vorge­nommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeits­tagen einen schrift­lichen Pflegegrad-Bescheid zustellen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben (Eingangs­datum). Sie ruht, wenn eine Ver­zö­ge­rung ein­tritt, die nicht von der Pflege­kasse verur­sacht wird, also wenn Sie beispiels­weise aufge­fordert werden, zwingend erfor­der­liche Unter­lagen einzureichen.


Eilantrag

Zeichnung eines renndenden MannesIn manchen Fällen ist die Frist von bis zu 25 Arbeits­tagen nicht zumut­bar, bei­spiels­weise, wenn sich die betroffene Person im Kranken­haus befindet und klar wird, dass sie nach der Ent­lassung zu Hause auf Pflege ange­wiesen sein wird. In solchen Fällen können Sie einen Eil­an­trag auf Fest­stellung bzw. Höher­stufung des Pflege­grades stellen. Das be­deu­tet, dass zur Schnell­ein­stufung ein ver­kürztes Gut­achten er­stellt wird. Dabei geht es zu­nächst nur darum, ob eine Pflege­be­dürftig­keit und min­des­tens Pflege­grad 2 vor­liegen. Ein aus­führ­liches Gut­achten wird dann so bald wie möglich nach­geholt.

Drei Gründe sind für einen Eilantrag zulässig:

  • Die Weiterversorgung nach einem Kranken­haus- oder Reha-Aufent­halt ist ungesichert.

  • Die Pflegeperson vereinbart mit dem Arbeit­geber eine Pflegezeit.

  • Die pflegebedürftige Person befindet sich in Palliativ­pflege.

Befindet sich die pflegebedürftige Person in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, unter­stützt Sie der dortige Sozial­dienst beim Stellen des Eil­antrags.




Die Pflegeversicherung sieht insgesamt fünf Pflegegrade vor. Die Zu­ord­nung zu einem Pflege­grad er­folgt danach, welche Schwere der Be­ein­träch­ti­gung der Selb­stän­dig­keit oder der Fähig­keiten vor­liegt. Mit steigendem Pflege­grad steigt auch der Leistungs­an­spruch der pflege­be­dürf­tigen Person.

Folgende Pflegegrade werden unterschieden:

Pflegegrad Definition
1
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
2
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
3
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
4
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
5
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung




Logo PflegestützpunktDer Pflegestützpunkt des Land­kreises Darmstadt-Dieburg bietet kostenlose Unterstützung und Beratung rund ums Thema Pflege. Er ist telefonisch, persönlich oder online für Sie da.

Auf den Internetseiten des Pflegestützpunktes erfahren Sie mehr.



Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

Unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Pflege. Hilfreich sind insbesondere die folgenden Broschüren:

 

Pflegeleistungen zum Nachschlagen (pdf)
Broschüre des Bundes­gesund­heits­ministeriums, Stand: Juli 2023
 
 
Ratgeber Pflege (pdf)
Broschüre des Bundes­gesund­heits­ministeriums, Stand: Juli 2023


Diese und weitere Publikationen können auf der Internetseite des Gesund­heits­ministeriums https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden. Eine Bestellung ist zudem über den Publikationsversand der Bundesregierung (externer Dienstleister) unter Telefon 030 / 182722721, Fax 030 / 18102722721 oder das Gebärden­telefon des Bundes­presse­amtes möglich.



Medizinischer Dienst Hessen

Haben Sie Pflegeleistungen bei der Pflegekasse be­an­tragt, beauftragt diese den Medizinischen Dienst, ein Gut­achten über den Pflege­bedarf zu erstellen.

Informationen über die Aufgaben des Medizinischen Dienstes sowie zur Begutachtung geben Ihnen die folgenden Flyer:

Für eine gute und gerechte Gesund­heits­ver­sorgung (pdf)
Flyer des Medizinischen Dienstes Hessen, Stand: Februar 2022
 
 
Informationen zur Pflegebegutachtung (pdf)
Flyer des Medizinischen Dienstes Hessen, Stand: Juli 2021

Pflege in Hessen

Auf der Internetseite www.pflege-in-hessen.de des Hessischen Ministeriums für Soziales und Inte­gra­tion erhalten Sie Infor­ma­tionen zu folgenden Themen:

  • Pflegebedürftigkeit und deren Feststellung
  • Pflegeformen
  • Beratung und Information
  • Informationen zur Pflegeversicherung

Sie haben Fragen zur Pflege?

Fragen rund ums Thema Pflege beantwortet Ihnen unser Pflege­stütz­punkt. Die Kolleg*innen sind gut vernetzt und können Ihnen die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen nennen.