Die Daten dienen der Ermittlung des Aufenthaltsorts und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zwecks Auswahl und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c, e DSGVO verarbeitet. -2- Rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Daten ist das HVwVG i.V.m. der Abgabenordung (AO) und die Zivilprozessordnung (ZPO) sowie das RBStV. Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), der Abgabenordnung (AO) sowie des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Zur Erfüllung unserer hoheitlichen Aufgaben, der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit der Hessischen Gemeindeordnung, die Abgaben nach den Vorschriften der Abgabenordnung, des Kommunalabgabengesetzes sowie der einschlägigen Steuer- und sonstigen Gesetze, der Zivilprozessordnung sowie kommunalen Satzungen gleichmäßig festzusetzen, zu erheben und auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes durchzusetzen, benötigen wir personenbezogene Daten, nach §17 HVwVG und §10 RBStV.