Datenschutzhinweise Vollstreckungsbehörde

Der Fachbereich Vollstreckungsbehörde der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg verarbeitet zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder welche wir von Dritten über Sie erheben. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DS-GVO) nachzukommen, informieren wir Sie über folgende Umstände

  • 1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Fachbereich Vollstreckungsbehörde

    Jägertorstr. 207

    64289 Darmstadt

    +49 6151 881-0

  •  2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung

    Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Datenschutzbeauftragte

    Jägertorstr. 207

    64289 Darmstadt

  •  3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

    Die Daten dienen der Ermittlung des Aufenthaltsorts und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zwecks Auswahl und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c, e DSGVO verarbeitet. -2- Rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Daten ist das HVwVG i.V.m. der Abgabenordung (AO) und die Zivilprozessordnung (ZPO) sowie das RBStV. Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), der Abgabenordnung (AO) sowie des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Zur Erfüllung unserer hoheitlichen Aufgaben, der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit der Hessischen Gemeindeordnung, die Abgaben nach den Vorschriften der Abgabenordnung, des Kommunalabgabengesetzes sowie der einschlägigen Steuer- und sonstigen Gesetze, der Zivilprozessordnung sowie kommunalen Satzungen gleichmäßig festzusetzen, zu erheben und auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes durchzusetzen, benötigen wir personenbezogene Daten, nach §17 HVwVG und §10 RBStV. 

  • 4. Empfänger und Kategorien personenbezogener Daten: 

    4.1) Empfängerinnen und Empfänger
    Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur durch uns verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber Dritten offenlegen. Die unter 4.2 genannten Datenkategorien können an Dritte zum Zwecke gesetzlicher Aufgabenerledigung übermittelt werden. Hierzu zählen insbesondere Behörden im Rahmen von Amtshilfeersuchen oder in Rechtsbehelfsverfahren, Gerichte, Bundeszentralamt für Steuern, Strafverfolgungsbehörden. 

    4.2) Kategorien personenbezogener Daten 
    Nachfolgende Kategorien personenbezogener Daten werden durch den Fachbereich Vollstreckungsbehörde verarbeitet: 

    • Stammdaten inklusive Kontaktdaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung

      Die personenbezogenen Daten werden durch die Gläubiger bereit gestellt. Darüber hinaus erheben wir personenbezogene Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet oder befugt sind, wie z. B. Amtsgerichte (Handels-, Vereins- und Gewerberegister, Grundbuch), Vermögensverzeichnisregister bei den Zentralen Vollstreckungsgerichten, Bundeszentralregister, Steuerämter, Einwohnermeldebehörden, Gewerbeämter und Ordnungsbehörden oder wenn die Betroffenen dem Dritten eine entsprechende Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben. Können wir einen Sachverhalt nicht mit Hilfe der Betroffenen aufklären oder verspricht eine Nachfrage keinen Erfolg, dürfen wir die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. bei Finanzämtern, Bundeszentralamt für Steuern, Rentenversicherungsträger, SCHUFA Holding AG). Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen, z. B. aus öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen verarbeiten
  • 5) Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

    Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für das jeweilige Verfahren erforderlich ist. Maßstab hierfür sind insbesondere die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen der Abgabenordnung, aber auch Regelungen im Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen, dem Hessisches Verwaltungskostengesetz, dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz, dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie dem Bürgerlichen GesetzbuchDes Weiteren werden die Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß der Abgabenordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung gespeichert. Die dort vorgegebenen Fristen betragen bis zu 10 Jahre. 

  • 6) Betroffenenrechte

    Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art.15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art.16 DS-GVO), auf Löschung (Art.17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DS-GVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS GVO). 

  • 7) Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei der Beschwerde eingereicht werden kann

    Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
    Postfach 3163
    65021 Wiesbaden
    Telefon: 0611-1408 0
    E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de 

  • 8) Widerruf der Einwilligung

    Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.