Elektronische Kommunikation
Hier erfahren Sie, wie Sie mit uns in Kontakt treten können und was es dabei zu beachten gilt.
Hier erfahren Sie, wie Sie mit uns in Kontakt treten können und was es dabei zu beachten gilt.
Wir weisen darauf hin, dass mittels elektronischer Kommunikation
nur rechtswirksam und fristwahrend eingereicht werden können, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sind.
Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 3a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) oder weiteren spezialgesetzlichen Regelungen, die im wesentlichen gleich lauten. Der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg können Sie per
rechtsverbindliche Erklärungen auf dem Weg der elektronischen Kommunikation übermitteln.
Die folgenden Formate sind für die elektronische Kommunikation zugelassen und können von der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg mindestens verarbeitet werden.
Darüber hinausgehend wird empfohlen, vor der Übersendung anderer Dateiformate deren Verwendung individuell abzustimmen. Wir akzeptieren E-Mail-Nachrichten mit Anhängen bis zu einer Größe von höchstens 50 MByte.
Eingehende E-Mail-Nachrichten werden automatisiert auf schadhafte Bestandteile überprüft und ggf. zum Schutz unserer IT-Systeme auch gelöscht bzw. deren Annahme verweigert.
Im Gegensatz zur Übermittlung von Formulardaten auf den dafür vorgesehenen Seiten unseres Internet-Angebotes sind einfache E-Mails ohne zusätzliche Software-Programme im Regelfall nicht verschlüsselt. Es besteht daher die zumindest theoretische Möglichkeit, dass Dritte und nicht mit der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg in Verbindung stehende Personen diese E-Mail-Nachricht mitlesen können.
Die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg bietet Ihnen einen Dienst zur sicheren Kommunikation über E-Mail an.
Zum Schutz Ihrer Privatsphäre versenden wir vertrauliche Nachrichten an Sie auf zwei Wegen über das Internet:
Sofern für Sie keine der beiden Optionen in Frage kommt, können wir auch weiter nicht per E-Mail vertraulich mit Ihnen kommunizieren. In diesem Fall steht für die schriftliche Kommunikation nur der Postweg zur Verfügung.
Telefax-Sendungen sind im Regelfall nicht verschlüsselt. Es besteht daher die zumindest theoretische Möglichkeit, dass Dritte und nicht mit der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg in Verbindung stehende Personen diese Telefax-Nachricht mitlesen können. Deshalb ist seit Januar 2025 kein Fax-Versand mehr an die Kreisverwaltung möglich.
Die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben obliegt stets der absendenden Person.
Wir gehen jedoch im Fall der elektronischen Kontaktaufnahme davon aus, dass in diesen Fällen eine Einwilligung zur elektronischen Kommunikation der absendenden Person vorliegt und eine Antwort auf elektronischem Weg bevorzugt wird.
Wenn Sie dies nicht wünschen, sehen Sie bitte von einer elektronischen Kontaktaufnahme ab.
Wir behalten uns darüber hinausgehend im Einzelfall vor, auf elektronische Kommunikation schriftlich oder telefonisch zu antworten, wenn uns der elektronische Weg unzulässig erscheint. Nennen Sie daher bei elektronischer Kommunikation neben der E-Mail-Adresse bitte auch stets ihre Postanschrift und/oder eine telefonische Erreichbarkeit.