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Was macht eigentlich der Kreistag?
Darmstadt-Dieburg. Am 15. März wird bei der Kommunalwahl in Hessen auch der neue Kreistag für den Landkreis Darmstadt-Dieburg gewählt. Entscheiden derzeit noch 71 Mandatsträger über alles, was den Landkreis langfristig prägt, werden es in der kommenden Wahlperiode 81 sein, denn Darmstadt-Dieburg hat erstmals mehr als 300.000 Einwohner. So ist sichergestellt, dass die abgegebenen Stimmen sich auch im neuen Gremium entsprechend abbilden, um die Entscheidungen über beispielsweise Schulen, Buslinien, Müllgebühren, Kreisstraßen, Gesundheit, Feuerwehr, Klima- und Umweltprojekte und vieles mehr so zu treffen, wie es dem Wählerwillen entspricht. Zwölf Parteien und Wählerinitiativen treten mit Kandidatenlisten zur Wahl an.
Der Kreistag wählt aber auch die ehrenamtlichen – für fünf Jahre - und hauptamtlichen Beigeordneten – für sechs Jahre - aus seinen Reihen, während der Landrat direkt gewählt wird. Sie alle gehören dem sogenannten Kreisausschuss an, der in einer Kommune dem Gemeindevorstand (Gemeinde) oder dem Magistrat (Stadt) entspricht. Das Gremium entscheidet über die laufenden Verwaltungsangelegenheiten, oberstes Beschlussorgan ist aber der Kreistag, der geleitet wird von der oder dem Kreistagsvorsitzenden.
Und tatsächlich werden jede Menge Entscheidungen getroffen: In der Wahlperiode von 2021 bis 2026 gab es 31 Kreistagssitzungen mit insgesamt 802 Tagesordnungspunkten, im Schnitt also etwa 26 pro Sitzung. Es dauert in der Regel zwei bis drei Stunden, bis die Themen durchgesprochen und entschieden sind. Redezeit wird dabei vor den Sitzungen nur zu gewissen Tagesordnungspunkten vereinbart. Vorbereitet wurden die Themen in den derzeit vier Ausschüssen des Kreistags: Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales, Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur sowie der Schul-, Kultur- und Sportausschuss.
Richtlinien für Vereinsförderung
Es gibt etliche Beispiele, welche Entscheidungen im Kreistag für die Menschen zwischen Babenhausen und Griesheim direkte Auswirkungen haben. Einen besonders hohen Wert legt der Landkreis etwa auf die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Landkreis. Neben der kostenlosen Nutzung der kreiseigenen Sporthallen für Vereine gibt es den Sportehrenpreis, den der Kreisausschuss vergibt, die Kleintierzüchterehrung oder den Fastnachtsempfang, um Ehrenamt anzuerkennen. Der Kreistag beschließt über die Richtlinien für die investive Sportförderung etwa für die Sanierung von Umkleidekabinen, die Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED oder Erneuerungen von Heizungsanlagen. Hinzu kommt die Möglichkeit, einen Antrag für einen jährlichen Zuschuss zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs zu stellen. Auch hier bestimmt der Kreistag die Richtlinien der Förderung.
Sozialberatungen
Auf einen Kreistagsbeschluss geht auch die Etablierung des dezentralen Beratungsangebotes „Ladadi vor Ort“ zurück, bei dem inzwischen seit gut anderthalb Jahren immer mehr Angebote des Landkreises an den Standorten der Zulassungsstellen zu finden sind, etwa die Kreisagentur für Beschäftigung mit Beratungen der Fallmanager in der aktivierenden Hilfe, das Jugendamt mit Anerkennung der Vaterschaft und Familienberatung. Das Sozialamt gibt vor Ort Unterstützung bei der digitalen Antragstellung, bietet allgemeine Sozialberatung oder Hilfestellung bei Wohnraumanpassung, in Sachen Betreuung und Vorsorgevollmacht sowie Beratungen des Pflegestützpunktes. Es können auch jederzeit neue Angebote hinzukommen.
Schulentwicklung
In der aktuellen Wahlperiode etwa wurde im September 2023 die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vom Kreistag beschlossen, der in der derzeitigen Fassung bis zum Schuljahr 2027/2028 geht. Hier sind die schulische Entwicklung abgebildet sowie alle geplanten Maßnahmen wie Neubauten, Erweiterungen, Umstrukturierungen und andere Handlungsschwerpunkte. Anhand dieses Planes und des vorherigen wurden von 2021 bis 2025 gut 341 Millionen Euro in die 83 Schulen des Landkreises mit ihren insgesamt mehr als 550 Schulgebäuden investiert. Auch die Entwicklung der Schülerzahlen ist Teil des Schulentwicklungsplans: Waren vor acht Jahren noch 30.398 Kinder auf den Schulen, waren es zum Stichtag 31. November 2024 schon 33.694. Ein Plus von elf Prozent. Auch die Ganztagsbetreuung ist im Schulentwicklungsplan enthalten. Ab August gibt es für alle Grundschüler einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Im Landkreis sind mittlerweile alle Schulen im Pakt für den Ganztag aufgenommen. Der gesetzliche Anspruch wird also erfüllt.
An diesen drei Beispielen wird deutlich, dass der Kreistag wichtige Entscheidungen für die Menschen im Kreis trifft - und jeder Wähler durch seine Stimme für eine bestimmte Partei oder Wählerinitiative die Möglichkeit hat, die Entscheidungen entsprechend zu beeinflussen.
tb


