Der Landrat
Die Aufgaben im Überblick
Der Landrat nimmt als Vorsitzender des Kreisausschusses (Kreisregierung) eine zentrale Rolle in der Verwaltung des Landkreises ein. Seine Hauptaufgaben umfassen:
1. Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen
- Vorbereitung der Beschlüsse: Der Landrat bereitet die Entscheidungen des Kreisausschusses vor.
- Umsetzung der Beschlüsse: Er führt die Beschlüsse aus, es sei denn, Kreisbeigeordnete übernehmen diese Aufgabe.
2. Leitung und Aufsicht der Verwaltung
- Verwaltungsleitung: Der Landrat organisiert und überwacht den gesamten Geschäftsgang der Verwaltung.
- Aufgabenverteilung: Mithilfe seines Direktionsrechts verteilt er die Zuständigkeiten innerhalb des Kreisausschusses.
3. Wahl und Amtszeit
- Der Landrat wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.


