Fragen & Antworten zur Kommunalwahl

Bei einer Kommunalwahl wählen Sie die „Parlamente“ Ihrer Stadt oder Gemeinde (Stadtverordnetenversammlung, Gemeindevertretung), die Ortsbeiräte, die Ausländerbeiräte und den Kreistag. Die Wahlen werden jeweils in allen hessischen Städten und Gemeinden sowie Landkreisen gleichzeitig durchgeführt.

  •  Wann findet die Kommunalwahl statt? 

    Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden landesweit am 15. März 2026 statt. Die neue Wahlzeit beginnt am 1. April 2026. Sie beträgt fünf Jahre und endet am 31. März 2031.

  • Kann ich per Briefwahl wählen?

    Ja. Die Unterlagen können ab dem 2. Februar 2026 online oder schriftlich bei der Wohnortgemeinde/-stadt beantragt werden. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt ebenfalls ab dem 2. Februar 2026. 

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Hauptwohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde/Stadt des Landkreises und mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates.

  • Wie funktioniert die Wahl?

    Sie haben so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind.

    Sie können

    • einer gesamten Liste Ihre Stimmen geben (durch ein „Listenkreuz“),
    • oder Ihre Stimmen auf einzelne Kandidierende verteilen, auch über mehrere Listen hinweg. Dabei können Sie einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten bis zu drei Stimmen geben (sog. „Kumulieren“) oder Ihre Stimmen auf Personen unterschiedlicher Listen verteilen (sog. „Panaschieren“).


    Kandidierende können von Ihnen auch durchgestrichen werden – dies bewirkt, dass der oder die Kandidierende bei einem Listenkreuz keine Stimmen von Ihnen erhält.

  • Was ist „kumulieren“?

    Kumulieren heißt: Sie können einem/einer oder mehreren Kandidierenden mehrere Stimmen geben (maximal drei Stimmen pro Person). So können Sie besonderen Personen stärkeres Gewicht geben.

  • Was ist „panaschieren“?

    Panaschieren bedeutet: Sie verteilen Ihre Stimmen auf Kandidierende unterschiedlicher Listen. Sie sind also nicht auf eine Partei bzw. Liste festgelegt, sondern wählen gezielt Personen aus verschiedenen Gruppen.

  • Muss ich die Wahlzettel komplett ausfüllen?

    Nein. Es ist nicht nötig, alle Stimmen zu verteilen. Sie können auch weniger Stimmen verteilen, als Ihnen zusteht, oder nur eine einzelne Liste ankreuzen. Das Listenkreuz genügt, und Ihre Stimmen werden automatisch der Liste (in der vorgegebenen Reihenfolge) zugeordnet. Kandidierende, die Sie gestrichen haben, werden dabei übersprungen.

  • Warum ist das Wahlverfahren so komplex?

    Das System mit Kumulieren und Panaschieren gibt den Wähler:innen mehr Einfluss: Man kann nicht nur nach Partei, sondern nach Personen entscheiden — also gezielt Kandidierende auswählen, die man gut findet, unabhängig von ihrer Partei. Das stärkt die Mitbestimmung und erhöht die Möglichkeiten zur individuellen Wahlentscheidung.

  • Wo bekomme ich Informationen über Kandidierende?

    • Webseiten der Parteien oder Wählergruppen
    • Wahlprogramme der Parteien oder Wählergruppen
    • Lokalpresse
    • Informationsveranstaltungen der Parteien oder Wählergruppen


    Wenn Sie wissen möchten, welche Kandidierenden vom Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl zugelassen wurden, beobachten Sie einfach die Bekanntmachungen auf der Internetseite des Landkreises – ab dem 19. oder 20. Januar 2026 wird dort eine entsprechende Liste veröffentlicht.

  • Warum ist die Kreistagswahl wichtig?

    Weil fast alle Entscheidungen den Alltag beeinflussen. Ihre Stimme hat im Kreistag besonderes Gewicht, weil das Gremium vergleichsweise klein ist.

    In der neuen Wahlperiode hat der Kreistag 81 Mitglieder, zehn mehr als bisher. Die Vergrößerung muss sein, weil der Landkreis Darmstadt-Dieburg erstmals mehr als 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner hat. Wie viele Mitglieder ein Kreistag haben muss, ist in der Hessischen Landkreisordnung § 25 HKO und in der Hauptsatzung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg geregelt.

  • Wo finde ich weitere Informationen zu den Wahlen in meiner Kommune?

    Auf der Webseite Ihrer Heimatkommune finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte und der Ausländerbeiräte.

  • Was ist der Kreistag?

    Der Kreistag ist das „Parlament“ des Landkreises. Er entscheidet über Themen, die viele Menschen direkt betreffen: Schulen, Buslinien, Müllgebühren, Kreisstraßen, Gesundheit, Feuerwehr, Klima- und Umweltprojekte und vieles mehr.

  • Was entscheidet der Kreistag?

    Der Kreistag beschließt über die wichtigsten Angelegenheiten des Landkreises, z. B.:

    • Grundsätze, wie die Kreisverwaltung arbeitet,
    • Satzungen (z. B. Haushaltssatzung),
    • Haushalt & Investitionsprogramme,
    • zentrale politische Weichenstellungen.

    Kurz: Alles, was den Landkreis langfristig prägt.

  • Wo finde ich weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Hessen?

    Auf der Internetseite des Landes Hessen unter https://wahlen.hessen.de/.


Fraktionen, Funktionen und Ausschüsse

Abgeordnete schließen sich zu Fraktionen zusammen. Zur besseren Vorbereitung werden thematische Ausschüsse gebildet. Dort werden Themen fachlich diskutiert, bevor der Kreistag entscheidet. So wird Politik strukturierter und transparenter. Der Kreisausschuss stellt die Verwaltungsspitze dar. Er ist das Verwaltungsorgan des Landkreises. 


  • Wer gehört zum Kreisausschuss?

    • Landrat Klaus Peter Schellhaas (Vorsitzender),
    • Erster Kreisbeigeordneter Lutz Köhler,
    • Kreisbeigeordnete Christel Sprößler,
    • Weitere Mitglieder, die vom Kreistag gewählt werden.
  • Was macht der Kreisausschuss?

    Der Kreisausschuss...

    • trifft Grundsatzentscheidungen,
    • vergibt Aufträge,
    • entscheidet über Personalangelegenheiten und
    • setzt Beschlüsse des Kreistags um.


    Sitzungen finden alle 14 Tage statt und sind meist nicht öffentlich.

  • Warum ist das wichtig für dich?

    Ob Schulen, Straßen, Klimaschutz, Soziales oder Finanzen, Kreistag und Kreisausschuss gestalten den Alltag im Landkreis maßgeblich mit. Deine Stimme bei der Wahl entscheidet, wer dort sitzt.

  • Was machen die Ausschüsse des Kreistags? 

    Der Kreistag trifft wichtige Entscheidungen für den Landkreis. Damit diese gut vorbereitet sind, gibt es Ausschüsse. Sie bestehen aus Kreistagsmitgliedern und beschäftigen sich intensiv mit bestimmten Themen, bevor im Kreistag abgestimmt wird.

    Die Aufgaben der Ausschüsse:

    • Beraten Anträge der Fraktionen und Vorschläge der Verwaltung
    • Diskutieren fachlich und politisch über Lösungen
    • Bereiten Entscheidungen vor, die später im Kreistag beschlossen werden
    • Sorgen dafür, dass komplexe Themen verständlich und gründlich behandelt werden


    Diese Ausschüsse gibt es im Landkreis:

    Haupt- und Finanzausschuss (HFA) → Finanzen, Haushalt, zentrale politische Fragen

    Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales (GGSA) → Soziales, Familie, Jugend, Senioren, Gleichstellung

    Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur (KUGI) → Klimaschutz, Umwelt, Verkehr, Gesundheit

    Schul-, Kultur- und Sportausschuss (SKSA) → Schulen, Bildung, Kultur & Sportangebote

  • Wann tagen die Ausschüsse und warum sind die wichtig?

    Die Ausschüsse treffen sich in den zwei Wochen vor einer Kreistagssitzung – dort fällt die inhaltliche Vorarbeit für politische Entscheidungen.

    Entscheidungen zu Schulen, Klima, ÖPNV, Freizeit, sozialer Gerechtigkeit oder Finanzen werden hier vorbereitet – also Themen, die deinen Alltag direkt betreffen. Politik vor Ort beginnt im Ausschuss. Transparent, themenspezifisch und nah an den Menschen im Landkreis.

  • Aufgaben des Landrats

    Der Landrat ist Vorsitzender des Kreisausschusses (Kreisregierung). Er bereitet die Beschlüsse des Kreisausschusses vor und führt sie aus, soweit nicht Kreisbeigeordnete mit der Ausführung beauftragt sind. Er leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Er verteilt die Geschäfte/Aufgaben unter den Mitgliedern des Kreisausschusses (so genanntes Direktionsrecht).

    Der Landrat wird in einer Direktwahl von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Darmstadt-Dieburg für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Seit 1. Oktober 2009 ist Klaus Peter Schellhaas Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Seine erste Amtszeit endete am 30. September 2015. Bei den Landratswahlen am 19. April 2015 wurde er mit 65,1 Prozent der Stimmen in seinem Amt bestätigt. Seine zweite Amtszeit begann am 1. Oktober 2015 und endet am 30. September 2021. Am 30. Mai 2021 ist Klaus Peter Schellhaas mit 70,1 Prozent der Stimmen zum dritten Mal zum Landrat gewählt worden.

  • Dezernenten und Vertreter des Landrats

    Erster Kreisbeigeordneter

    • Stellvertretung des Landrats
    • Leitet eigene Dezernate/Fachbereiche der Kreisverwaltung
    • Setzt Beschlüsse von Kreistag & Kreisausschuss um
    • Trifft Verwaltungsentscheidungen in seinem Zuständigkeitsbereich
    • Mitglied des Kreisausschusses


    Fällt der Landrat aus, übernimmt der Erste Kreisbeigeordnete dessen Aufgaben.



    Kreisbeigeordnete

    • Verantwortlich für bestimmte Fachbereiche (z. B. Soziales, Jugend, Gesundheit)
    • Führt Teile der Kreisverwaltung
    • Bereitet Entscheidungen vor und setzen sie um
    • Ebenfalls Mitgliede des Kreisausschusses


    Wie kommen sie ins Amt?

    • Werden vom Kreistag gewählt
    • Arbeiten hauptamtlich oder ehrenamtlich (je nach Landkreis)
    • Amtszeit ist festgelegt (meist mehrere Jahre)


    Warum sind sie wichtig?

    Sie sorgen dafür, dass politische Beschlüsse konkret umgesetzt werden, also aus Ideen echte Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger werden.

    Kurz gesagt: Der Landrat führt, der Erste Kreisbeigeordnete vertritt ihn, die Kreisbeigeordneten gestalten und verwalten mit.