Gewerbewesen - Prüfung und Überwachung
Neben der Überwachung von Gewerbebetrieben (Gewerbeprüfdienst) ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg Ansprechpartner für die Erteilung von Erlaubnissen und Untersagungen eines Gewerbes (z. B. Makler, Heilpraktiker) und Ausnahmegenehmigungen von den Festsetzungen einer Sperrzeit oder des Ladenschlusses.
Verstöße und Zuwiderhandlungen werden ermittelt, verfolgt und bei positiver Bestätigung des Verdachtes als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Anträge und Formulare
Rechtsgrundlagen

