Prostitutions-angelegenheiten

Prostitutionsangelegenheiten

  • Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) verpflichtet seit dem 1. Juli 2017 alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Prostitution vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden.

    Die Anmeldung umfasst ein Informations- und Beratungsgespräch, in dem es um die neuen gesetzlichen Bestimmungen, Rechte und Pflichten, die Absicherung im Krankheitsfall sowie um gesundheitliche und soziale Beratungsangebote geht.

    Die Anmeldung und das Informations- und Beratungsgespräch finden beim Ordnungsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg im Kreishaus in Dieburg statt.

    Adresse: Albinistraße 23, 64807 Dieburg

    Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:

    • Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung gemäß § 10 ProstSchG (max. 3 Monate alt)

    Vor diesem Gespräch ist zwingend eine durch das Gesundheitsamt erfolgte gesundheitliche Beratung nachzuweisen. Bei der ersten Anmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als drei Monate sein. Die gesundheitliche Beratung erfolgt beim Gesundheitsamt Darmstadt.

    1 Passbild

    • Personaldokument (Ausweis/Pass/Passersatz/ggfs. Aufenthaltstitel)

    • Aktuelle Meldebescheinigung oder Zustellanschrift

    Gebühr:

    • Beratungsgespräch: 30,00 €
    • Ausstellung der Anmeldebescheinigung: 15,00 €
    • Ausstellung einer Aliasbescheinigung: 15,00 €

    Termin vereinbaren:

    Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung einen Termin unter p.bialas@ladadi.de oder unter der Tel.: 06151/881-1258 



  • Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes

    Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, benötigt seit dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, in dem er

    • eine Prostitutionsstätte betreibt,

    • ein Prostitutionsfahrzeug unterhält,

    • eine Prostitutionsveranstaltung organisiert und/oder durchführt oder

    • eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

    Für jedes einzelne Prostitutionsgewerbe ist ein eigenständiger Antrag zu stellen.

    Sofern sich der Betriebssitz in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde – mit Ausnahme der Städte Griesheim und Weiterstadt – befindet, ist der Antrag an den Fachbereich Ordnungs- und Gewerberecht des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu richten.

    Für die Städte Griesheim und Weiterstadt ist das jeweilige Ordnungsamt zuständig.