Art und Umfang des Pflegebedarfs sowie daraus resultierend der Pflegegrad werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt. Möchten Sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wenden Sie sich daher bitte zunächst an Ihre Pflegeversicherung und stellen dort einen Antrag auf Pflegeleistungen nach SGB XI.
Besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen einer Pflegeversicherung, wird die Feststellung des Pflegegrades durch den Sozialleistungsträger vorgenommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen einen schriftlichen Pflegegrad-Bescheid zustellen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben (Eingangsdatum). Sie ruht, wenn eine Verzögerung eintritt, die nicht von der Pflegekasse verursacht wird, also wenn Sie beispielsweise aufgefordert werden, zwingend erforderliche Unterlagen einzureichen.
Informationen und Erklärfilme zur Pflegebegutachtung und zur Vorbereitung des Termins finden Sie auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes:
Medizinischer Dienst
Eilantrag
In manchen Fällen ist die Frist von bis zu 25 Arbeitstagen nicht zumutbar, beispielsweise, wenn sich die betroffene Person im Krankenhaus befindet und klar wird, dass sie nach der Entlassung zu Hause auf Pflege angewiesen sein wird. In solchen Fällen können Sie einen Eilantrag auf Feststellung bzw. Höherstufung des Pflegegrades stellen. Das bedeutet, dass zur Schnelleinstufung ein verkürztes Gutachten erstellt wird. Dabei geht es zunächst nur darum, ob eine Pflegebedürftigkeit und mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Ein ausführliches Gutachten wird dann so bald wie möglich nachgeholt.
Drei Gründe sind für einen Eilantrag zulässig:
- Die Weiterversorgung nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt ist ungesichert.
- Die Pflegeperson vereinbart mit dem Arbeitgeber eine Pflegezeit.
- Die pflegebedürftige Person befindet sich in Palliativpflege.
Befindet sich die pflegebedürftige Person in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, unterstützt Sie der dortige Sozialdienst beim Stellen des Eilantrags.