Alltagshilfen nach § 45a SGB XI
Die Pflege eines Angehörigen oder einer anderen vertrauten Person ist mit vielfältigen und oftmals auch körperlich und seelisch extrem belastenden Aufgaben verbunden. Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag sind daher eine wichtige und wertvolle Hilfe bei der häuslichen Pflege. Sie ermöglichen es der betroffenen Person, möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und mindestens den Pflegegrad 1 zuerkannt bekommen haben, können einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 € monatlich in Anspruch nehmen. Gezahlt wird der Betrag von der Pflegekasse. Er ist zweckgebunden einzusetzen für anerkannte, qualitätsgesicherte Leistungen
- zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar nahestehender Personen
sowie - zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Der Entlastungsbeitrag kann unter anderem eingesetzt werden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Arten von Unterstützungsangeboten
Betreuungsangebote
Freie Träger, Einrichtungen und Organisationen bieten Betreuungsangebote an, bei denen überwiegend
- ehrenamtliche Helfer*innen oder
- Personen, die einen Freiwilligendienst leisten,
unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen. Hierzu zählen auch Begleitung und Beaufsichtigung.Dies können beispielsweise sein:
- Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen oder andere Zielgruppen nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI mit mindestens Pflegegrad 1
- Helfer*innenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
- Tagesbetreuung in Kleingruppen
- Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer*innen
- Familienentlastende Dienste und
- entsprechende Betreuungsangebote
Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Bei Angeboten zur Entlastung von Pflegenden handelt es sich um Angebote zur gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende.
Dies können beispielsweise Pflegebegleitung oder entsprechende Entlastungsangebote sein. Denkbar sind auch Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und/oder Pflegebedarf.
Angebote zur Entlastung im Alltag
Bei den Angeboten zur Entlastung im Alltag handelt es sich um praktische Alltagshilfe. Sie dient dazu, Pflegebedürftige bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt zu unterstützen.
Konkret kann dies Hilfe bei der Reinigung der Wohnräume, bei der Wäschepflege, dem Einkauf für den täglichen Bedarf und die Zubereitung von Mahlzeiten sein.
Nicht zu den Alltagshilfen zählen die Instandhaltung des Wohngebäudes, die Pflege von Außenanlagen und Handwerkerleistungen.
Unterstützungsangebote
Anerkannte Leistungsanbieter im LaDaDi
Anerkannte Angebote außerhalb des LaDaDi
Suchmaschinen für anerkannte Angebote
Die Pflegekassen betreiben im Internet Suchmaschinen für anerkannte Angebote. Dort finden Sie auch Angebote in Ihrer Nähe außerhalb des Landkreises.
vdek-Pflegelotse AOK-Pflegenavigator BKK-Pflegefinder
Druckversion Leistungsanbieter
Leistungsanbieter Alltagshilfen LaDaDi (pdf)
(Stand: 24.02.2026)
Entlastungsbetrag
Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft wurde, wird der verbliebene Betrag auf die Folgemonate übertragen. Beträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können bis zum Ende des Folgehalbjahres (30.6.) übertragen werden.
Auskunft über den Ihnen zustehenden Entlastungsbetrag erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder ggf. bei Ihrer privaten Pflegeversicherung. Hier hilft man Ihnen gerne weiter. Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades, nehmen Sie bitte Kontakt zum Pflegestützpunkt auf.

Bitte überprüfen Sie vor Inanspruchnahme des Angebots die Ihnen vorgelegten Vertragsunterlagen und Preislisten. Klären Sie vorher, ob und in welchem Umfang die gewünschten Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden.
Da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, können wir Sie im Streitfall nicht rechtlich beraten. Wenden Sie sich gegebenenfalls bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

