Für was wird eine (vor)beglaubigung benötigt.?
Sollten Sie eine öffentliche Urkunde im Ausland verwenden, können Sie beim Regierungspräsidium eine Apostille oder Legalisation anbringen lassen. In der Regel benötigen Sie dafür vorab eine (vor)beglaubigung von uns.
Welche Unterlagen werden (vor)beglaubigt?
Es werden folgende originale Dokumente (vor)beglaubigt, die von einer kreisangehörigen Gemeinde/Stadt ausgestellt wurden:
- Personenstandsurkunde
(z. B. Geburts- Heirats- Sterbeurkunde, Ehefähigkeitszeugnisse, Bescheinigung über Namensänderung)
- Meldebescheinigungen
- beglaubigte Kopien von beispielsweisen deutschen Pässen oder Personalausweisen
Welche Städte/Gemeinden Sind kreisangehörige Kommunen?
Verfahrensablauf
- Terminvereinbarung ODER postalische Zusendung zur (Vor)beglaubigung
Besucheranschrift:
Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23
64807 Dieburg
Bei einem Termin im Kreishaus Dieburg ist es ausreichend, wenn Sie das originale Dokument vorlegen. Nach einer Bearbeitung von ca. 15 Minuten erhalten Sie das originale Dokument sowie die (Vor)beglaubigung direkt wieder mit. Dieser Vorgang ist gebührenfrei.
Postanschrift:
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Personenstandswesen
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Bei einer postalischen Zusendung geben Sie bitte an, ob wir den Vorgang direkt an das Regierungspräsidium weiterleiten oder Ihnen wieder zusenden sollen. Zudem sind Ihre vollständigen Kontaktdaten und die Angabe des Landes erforderlich, wofür Sie die (Vor)beglaubigung zur Apostille/Legalisation benötigen.
2. Apostille/Legalisation beim Regierungspräsidium in Darmstadt
Weitere Informationen finden Sie unter:

