Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Die Jugendhilfe im Strafverfahren – auch bekannt als Jugendgerichtshilfe – ist bei allen Strafverfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) sowie Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) beteiligt. Sie informiert und berät junge Menschen, ihre Familien und Bezugspersonen vor, während und nach einem Jugendstrafverfahren.
Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren sind:
- Information und Beratung für junge Menschen, deren Familien und Bezugspersonen im gesamten Verlauf des Jugendstrafverfahrens
- Hilfestellung in schwierigen Lebenssituationen, zum Beispiel bei persönlichen Krisen oder familiären Problemen
- Berichterstattung an Staatsanwaltschaft und Gericht über den Lebensweg und die aktuelle Situation der Jugendlichen oder Heranwachsenden
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und Vorschläge zu möglichen Maßnahmen des Gerichts
- Organisation, Begleitung und Überwachung von Auflagen, wie z.B. gemeinnützige Arbeit oder die Teilnahme an Betreuungsangeboten
- Vermittlung in ambulante Maßnahmen wie soziale Trainingskurse, Verkehrs- oder Anti-Gewalt-Seminare
- Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs in geeigneten Fällen
- Betreuung in Untersuchungshaft oder Jugendstrafvollzug

