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Meldung von Kindeswohlgefährdungen

Eine Kindeswohlgefährdung bedeutet, dass Kinder/Jugendliche in ihrer Entwicklung oder in ihrem Leben gefährdet sind, weil sie nicht ausreichend geschützt oder versorgt sind. Das Kindeswohl kann durch psychische, körperliche, sexualisierte, häusliche Gewalt und/oder Vernachlässigung gefährdet werden. Säuglinge und Kleinkinder sind aufgrund ihres Alters besonders schutzbedürftig.

Wenn Sie Hinweise auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen haben, bitten wir Sie, dies zu melden, damit das Jugendamt seinen gesetzlichen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII wahrnehmen kann. Privatpersonen können ihre Hinweise auch anonym abgeben.


So melden Sie eine Kindeswohlgefährdung

Sie erreichen uns über die folgenden Wege während unserer Dienstzeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr. 

In akuten Notfällen außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei.

Online-Meldung über einen der folgenden Links:

Meldung Kindeswohlgefährdung für InstitutionenMeldung Kindeswohlgefährdung für Privatpersonen

Telefon blauTelefonisch über die Rufnummer 06151 881-1408 

Briefumschlag blauper E-Mail an SozialeDienste@ladadi.de

Info blauWichtig: Bitte melden Sie sich zusätzlich immer telefonisch unter der oben genannten Nummer! 

In akuten Notfällen außerhalb der genannten Zeiten – etwa wenn das Leben oder die Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen unmittelbar in Gefahr sind – wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Notruf 110).

Die Polizei informiert in solchen Fällen den Bereitschaftsdienst des Jugendamts. Dieser nimmt eine erste Einschätzung vor und entscheidet eigenverantwortlich über das weitere Vorgehen.

Info weiss

Ansprechperson Koordination Kinderschutz - für Träger und Kooperationspartner

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