Datenschutz im Fachbereichs Soziales und Teilhabe

Wer einen Antrag auf Sozialhilfeleistungen stellt, gibt oftmals sehr vertrauliche Daten von sich preis. Dies ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob Sie Anpruch auf die beantragte Leistung haben. 

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten liegt uns dabei sehr am Herzen. Wir halten uns selbstverständlich an die geltenden Gesetze − von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bis zu den spezialgesetzlichen Regelungen des Sozialrechts. Die spezialgesetzlichen Rechtsgrundlagen können je nach beantragter Leistung unterschiedlich sein. Einheitlich gilt jedoch: Wir erheben nur die Daten, die wirklich notwendig sind, damit Sie die Unterstützung bekommen, die Ihnen zusteht.

Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an uns wenden – wir helfen Ihnen gerne weiter!