Datenschutzhinweise für gesetzliche Betreuer*innen

Die Betreuungsbehörde im Fachbereich Soziales und Teilhabe der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder welche wir von Dritten über Sie erheben. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DS-GVO) nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:

  • 1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Fachbereich Soziales und Teilhabe

    Frau Kühnle

    Jägertorstr. 207

    64289 Darmstadt

    +49 6151 881-1170

  • 2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung 

    Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Datenschutzbeauftragte

    Jägertorstr. 207

    64289 Darmstadt

  • 3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten 

    Die Datenverarbeitung durch eine öffentliche Stelle ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zu ständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe erforderlich ist. Unter Datenverarbeitung versteht man das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verändern, Über mitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. 

    Ihre Daten werden durch die Betreuungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg erhoben, um Ihre Eignung als Betreuer*in im Rahmen eines Betreuungsverfahrens zu prüfen und Sie ggf. dem Betreuungsgericht vorzuschlagen. Ihre Daten werden zudem für mögliche weitere Vorschläge an das Gericht und zur Weiterleitung von Informationen bezüglich Ihrer Betreuungstätigkeit verwendet. 

    Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch die Betreuungsbehörde: Die Datenverarbeitung aufgrund einer gesetzlichen Aufgabe der Betreuungsbehörde erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO i. V. m. §§ 4, 11 und 26 BtOG und § 1816 BGB.

    In den Fällen, in denen die Datenverarbeitung nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgt, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a sowie Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO.

  • 4. Empfänger*innen und Kategorien personenbezogener Daten 

    4.1. Empfänger*innen 

    Alle personenbezogenen Daten werden von Ihnen selbst im Rahmen Ihrer Eignungsprüfung als Betreuer*in übermittelt. Ggf. werden aktualisierte Daten, die Sie oder Dritte (z. B. das Amtsgericht) später übermitteln, zusätzlich gespeichert.

    Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber Dritten offenlegen, z. B.  

    • Betreuungsgericht  
    • Betreuungsvereine  
    • Sozialleistungsträger (z. B. Sozialhilfeträger, Jobcenter, Kranken- und Pflegekasse)  
    • andere Behörden (z. B. Gesundheitsamt, Ausländerbehörde)  
    • andere Gerichte  
    • Polizei- und Strafverfolgungsbehörden  
    • Verfahrensbeteiligte (z. B. Betreuer*in, Bevollmächtigte, Verfahrenspfleger*in)  
    • Kliniken oder soziale Einrichtungen 

    Die unter 4.2 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Betreuungsbehörde mit Dritten ausgetauscht werden.

    4.2. Kategorien personenbezogener Daten 

    Nachfolgende Kategorien personenbezogener Daten werden durch die Betreuungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg verarbeitet: 

    • Stammdaten inklusive Kontaktdaten: beispielsweise Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Geschlecht 
    • Daten im Rahmen des Betreuungsverfahrens: beispielsweise Angaben zur beruflichen Situation, Nachweise zur beruflichen Qualifikation, Auskunft aus dem zentralen Schuldnerregister, Daten des erweiterten Führungszeugnisses, Versicherungsnachweis 
  • 5. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

    Die personenbezogenen Daten werden nur gespeichert, solange die Kenntnis der Daten für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind oder gesetzliche oder vertragliche Auf bewahrungsvorschriften bestehen. Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften von längstens zehn Jahren nach Abschluss des Aktenvorgangs gelöscht. 

    Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO.

  • 6. Betroffenenrechte

    Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezo genen Daten (Art.15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art.16 DS-GVO), auf Löschung (Art.17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DS-GVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichts behörde (Art. 77 DS-GVO). 

    Es besteht kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 21 DS-GVO, da die betreuungsrechtlichen Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (§§ 4 und 26 BtOG).

  • 7. Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei der Beschwerde eingereicht werden kann

    Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

    Postfach 3163

    65021 Wiesbaden

    +49 611 1408-0

  • 8. Widerruf der Einwilligung

    Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

 Datenschutzhinweise (pdf)

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