Datenschutzhinweise Existenzsichernde Leistungen SGB XII (Sozialhilfe)

Das Fachgebiet Existenzsichernde Leistungen SGB XII des Fachbereichs Soziales und Teilhabe der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg verarbeitet zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder welche wir von Dritten über Sie erheben. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DS-GVO) nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:

  • 1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Fachbereich Soziales und Teilhabe

    Frau Kühnle

    Jägertorstr. 207

    64289 Darmstadt

    +49 6151 881-1170

  • 2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung 

    Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Datenschutzbeauftragte

    Jägertorstr. 207

    64289 Darmstadt

  • 3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten 

    Die Datenverarbeitung durch eine öffentliche Stelle ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe erforderlich ist. Unter Datenverarbeitung versteht man das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der Daten sind die Bestimmungen des SGB XII, insbesondere §§ 117-129 SGB XII, sowie die §§ 60 ff SGB I und die §§ 67 ff SGB X.

  • 4. Empfänger*innen und Kategorien personenbezogener Daten 

    4.1. Empfänger*innen 

    Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur durch uns verarbeitet und grundsätzlich direkt bei Ihnen selbst erhoben.

    Sofern Sie nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken, können wir, der Fachbereich Soziales und Teilhabe der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, auch Auskünfte einholen bzw. bei anderen Stellen Daten erheben. Zum Beispiel:

    • bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter/Kreisagentur fürBeschäftigung, Familien-, Kranken- und Pflegekassen) nach §§ 3,69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X
    • bei Finanzämtern zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen – insbesondere beiselbstständig tätigen Haushaltsmitgliedern – nach § 21 Abs. 4 SGB X
    • bei anderen Stellen im Zusammenhang mit bestehenden Rechtsverhältnissen (z.B.Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitgeber, Banken) und
    • bei anderen Personen im Hinblick auf möglichweise gegen diese bestehendeRechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z.B. unterhaltsverpflichtete Personen, auch frühere/getrenntlebende Ehegatten)

    Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber Dritten offenlegen. Die unter 4.2 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Fachbereichs Soziales und Teilhabe an Dritte übermittelt bzw. mit Dritten ausge-tauscht werden (z.B. Meldebehörde, Rentenversicherungsträger, Medizinischer Dienst, Gesundheitsamt, Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen und Dienstleistungsanbieter sowie staatliche Stellen wie Polizei, Zollbehörde und Staatsanwaltschaft).

    Zudem werden zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch nach Maßgabe des § 118 SGB XII Daten im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs an die Datenstelle der Rentenversicherung als Vermittlungsstelle übermittelt (§ 3 Abs. 1 der DVO zu § 118 SGB XII).

    4.2. Kategorien personenbezogener Daten 

    Nachfolgende Kategorien personenbezogener Daten werden durch den Fachbereich Soziales und Teilhabe verarbeitet:

    • Stammdaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer undE-Mail-Adresse (freiwillige Angaben), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Renten- und Krankenversicherungsnummer, Personen in Haushaltsgemeinschaft
    • Daten zur Leistungsberechnung: Einkommens- und Vermögensangaben, Kosten der Unterkunft, Wohnverhältnisse, Unterhaltsverpflichtete, Sozialleistungsträger, zu übernehmende Krankenversicherungsbeiträge, Gesundheitsdaten, soweit diese für die Entscheidung bzw. Leistungsberechnung erforderlich sind
    • Daten zur Leistungsgewährung/-auszahlung: Bankverbindung von Ihnen, Ihrem Vermieterund/oder Dienstleistungsanbietern
  • 5. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

    Die personenbezogenen Daten werden nur gespeichert, solange die Kenntnis der Daten für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind oder gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen. Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften von längstens zehn Jahren nach Abschluss des Aktenvorgangs gelöscht.

    Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO.

  • 6. Betroffenenrechte

    Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezo-genen Daten (Art.15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art.16 DS-GVO), auf Löschung (Art.17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DS-GVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichts-behörde (Art. 77 DS-GVO).

    Es besteht kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 21 DS-GVO, da die sozialhilferechtlichen Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (§ 84 Abs. 5 SGB X).

  • 7. Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei der Beschwerde eingereicht werden kann

    Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

    Postfach 3163

    65021 Wiesbaden

    +49 611 1408-0

  • 8. Widerruf der Einwilligung

    Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

  • 9. Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung

    Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I hat derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und hat auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen.

    Verweigert die betroffene Person die erforderliche Einwilligung, kommt die Ablehnung der begehrten Leistung nach § 66 SGB I in Betracht.

 Datenschutzhinweise (pdf)

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