Für die Erstbeantragung von Eingliederungshilfe ist immer ein Antrag erforderlich. Sie können den Antrag online oder per Post stellen.
Neben dem Antrag auf Eingliederungshilfe benötigen wir grundsätzlich immer eine aktuelle fachärztliche Diagnostik (ICD10-Diagnose), die nicht älter als zwei Jahre ist. Eine Ausnahme stellt lediglich die Frühförderung dar.
Online-Antrag
Aus rechtlichen Gründen ist auch bei der Online-Beantragung eine eigenhändige Unterschrift der Sorgeberechtigten auf der Schweigepflichtentbindung erforderlich. Bitte laden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Ihrem Online-Antrag hoch. Bereits vorhandene Unterlagen, wie z. B. Berichte, können ebenfalls mit dem Antrag hochgeladen werden.
Sollten wir für bestimmte Hilfemaßnahmen noch weitere Unterlagen benötigen, teilen wir Ihnen dies mit. Sie können sie über unser Upload-Portal oder per Post nachreichen.
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