Foto: Sicht von oben auf ein Labyrinth, durch das verschiedene Menschen laufen.

Verfahrenslotsen

Verfahrenslotsinnen und -lotsen gehören zur Kinder- und Jugendhilfe. Als Vertrauenspersonen stehen sie an der Seite von jungen Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit (drohender) seelischer, geistiger und / oder körperlicher Behinderung und deren Eltern. Sie begleiten und unterstützen sie auf ihrem Weg, die passenden Unterstützungs- und Teilhabeangebote zu finden und Leistungen zu erhalten.


  • An wen richtet sich das Angebot?

    Die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen sind da für:

    • junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr,
    • für die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer (drohenden) seelischen, geistigen und / oder körperlichen Behinderung in Frage kommen,
    • deren Mütter und Väter, Sorge- und Erziehungsberechtigte,
    • Pflegeeltern und
    • gesetzliche Betreuer*innen.

    Auch sonstige Interessierte sowie Netzwerkpartner*innen können uns gerne kontaktieren.

    Das Beratungsangebot ist freiwillig. Sie können es einmalig oder mehrfach vor und während des gesamten Verfahrens in Anspruch nehmen - kostenlos, unabhängig und vertraulich.

  • Was machen Verfahrenslotsinnen und -lotsen?

    Die Sozialgesetzgebung ist sehr komplex und die Zuständigkeitsregelungen sind oftmals verwirrend. Junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien wünschen sich daher oftmals eine Unterstützung.

    Wir

    • unterstützen Sie, die zuständigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen zu finden
    • beraten Sie zu möglichen Leistungsansprüchen gegenüber verschiedenen Rehabilitationsträgern
    • unterstützen Sie bei der Antragstellung
    • begleiten Sie (auf Wunsch) zu Gesprächen mit Institutionen und Behörden
    • vertreten Ihre Interessen und Wünsche
    • besprechen mit Ihnen die Bescheide und welche weiteren Möglichkeiten bestehen
  • Wie läuft die Beratung ab?

    Zunächst vereinbaren wir einen Termin, um Ihr Anliegen zu besprechen. Diese Besprechung kann telefonisch, persönlich oder auch per Videokonferenz erfolgen. Wichtig ist für uns, dass wir einen Einblick in die persönliche Situation des Kindes und die Herausforderungen seines Alltags bekommen.

    Wir besprechen, ob und wie wir Sie in Bezug auf mögliche Eingliederungshilfeleistungen unterstützen können. Sie bestimmen, ob, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Sie die Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

    Damit wir bei Bedarf später auch noch auf die Inhalte unseres Beratungsgesprächs zurückgreifen können, werden die Gespräche dokumentiert. Eine Weitergabe der Gesprächsinhalte an andere Behörden oder Institutionen erfolgt nur, wenn Sie dies wünschen. Ansonsten bleibt das Besprochene selbstverständlich vertraulich.


Flyer Verfahrenlotsinnen / Verfahrenslotsen